Fachkräfteinitiative: Bund, Kantone und Sozialpartner koordinieren und verstärken ihre Anstrengungen

Bern, 21.05.2013 - Bund, Kantone und Sozialpartner wollen ihre Anstrengungen gegen den Fachkräftemangel koordinieren und wo nötig zusätzliche Massnahmen ergreifen. Diese Stossrichtung haben Vertreterinnen und Vertreter an einem Runden Tisch am 21. Mai 2013, zu dem Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann eingeladen hatte, unterstützt.

Der Schweizer Wirtschaft mangelt es an Fachkräften. Deshalb hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 2011 eine Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert. Das Ziel: In Hinblick auf die demographische Entwicklung in Europa soll das inländische Potenzial an Fachkräften verstärkt ausgeschöpft werden. Der hierfür erarbeitete Grundlagenbericht wurde von den Sozialpartnern begrüsst. Ausgehend von möglichen Handlungsfeldern im Grundlagenbericht haben das WBF und die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) vier Handlungsfelder identifiziert, um dem Fachkräftemangel zu begegnen:

  • Höherqualifizierung entsprechend dem Bedarf der Arbeitswelt
  • Förderung von Innovationen zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit aufgrund höherer Produktivität
  • Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für Ältere Arbeitnehmende
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Anfang 2013 haben WBF und VDK eine Bestandsaufnahme bestehender Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene durchgeführt sowie den Ist-Zustand in den vier Handlungsfeldern bewertet. Das Ergebnis zeigt, dass Bund und Kantone bereits eine breite Palette von Massnahmen initiiert haben, um den Fachkräftemangel zu entschärfen. Jedoch wird auch deutlich, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um bestehende Politiken zu stärken sowie die im Bericht aufgezeigten zusätzlichen Massnahmen in einzelnen Handlungsfeldern zu ergreifen.

Die Diskussion am 21. Mai hat gezeigt, dass die Teilnehmenden des Runden Tisches die Fachkräftesituation gleich beurteilen und die vier Handlungsfelder als die Richtigen erachten. Sie unterstützen den Austausch über laufende und geplante Massnahmen. Die Akteure haben dabei unterschiedliche Rollen: Der Staat (Bund und Kantone) schafft gute Rahmenbedingungen für die Förderung von Fachkräften und übernimmt in seiner Rolle als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion. Die Sozialpartner als Vertreter der Arbeitswelt engagieren sich, bei ihren Mitgliedern die Bereitschaft zu stärken, inländische Fachkräfte zu fördern und mittels flexibler Modelle deren Erwerbstätigkeit zu stärken.

Am Runden Tisch haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner über das gemeinsame weitere Vorgehen geeinigt: Jeder Akteur bezeichnet in seinem jeweiligen Kompetenzbereich Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Diese sind aufeinander abgestimmt oder ergänzen sich, so dass sie in den vier Handlungsfeldern eine kohärente Strategie zur Minderung des Fachkräftemangels bilden.

Der Bund geht in seiner Rolle als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran. Im Vordergrund steht ein Generationenmanagement, das die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden über das ordentliche Pensionsalter ermöglichen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern soll. Zudem wird der Bund die Entscheidgrundlagen und die Rahmenbedingungen zur Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials verbessern. Er stellt ein Indikatorensystem zur Identifikation des Fachkräftemangels zur Verfügung, das der besseren Orientierung der Akteure dienen wird. Ebenso wird er die Fortschritte bei den bereits existierenden oder neu lancierten Massnahmen durch einen Monitoringprozess überwachen.

Die Kantone engagieren sich weiterhin im Arbeitsmarkt und im Bildungsbereich für das Thema. Im Arbeitsmarkt wird eine Steigerung der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmenden angestrebt. Die Kantone setzen sich dafür ein, dass diese Verbundaufgabe optimiert und qualitativ verbessert wird. Im Rahmen ihrer Unternehmenskontakte soll das duale Bildungssystem als wichtiger Standortfaktor gefördert werden. Gerade auch global tätige Unternehmen sollen motiviert werden, mit Lehrstellen ihren Beitrag zu einem nachhaltigen Arbeitsmarkt zu leisten. Im Bildungsbereich haben sich der Bund und die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) bereits 2011 auf Ziele geeinigt wie die Förderung der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), die höhere Berufsbildung und die Validierung von Bildungsleistungen. Die in die Fachkräfteinitiative aufgenommenen Massnahmen bilden die Fortsetzung dieser Arbeiten. Mit der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) verpflichteten sich die Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen. Bei der Schaffung von familienfreundlichen und altersgerechten Rahmenbedingungen nehmen sie als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion ein. Dies alles soll als Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt betrachtet und umgesetzt werden.

Die anwesenden Spitzenverbände unterstützen und animieren ihre Mitglieder, konkrete Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zu ergreifen und im Rahmen sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen zu beschliessen. Die Sozialpartner befürworten eine weitere Stärkung der Höheren Berufsbildung. Sie setzen sich dafür ein, dass die höhere Berufsbildung im Bereich der qualifizierten Dienstleistungen und bei ausländischen Unternehmungen und Führungsverantwortlichen besser verankert und die Finanzierungslücke insbesondere im Bereich der Vorbereitungskurse geschlossen wird. Im Verbund von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen Weiterbildungsanstrengungen (Nachholbildung, Zweitausbildung, Umschulung) intensiviert werden. Bereits anfangs Jahr hat der Schweizerische Gewerbeverband ein Pilotprojekt lanciert, um Frauen in KMU-Geschäftsleitungen mittels Nachweis eines Bildungs-Portfolios einen qualifizierten Berufsabschluss „Unternehmungsführung KMU" zu ermöglichen. Der Arbeitgeberverband plant Massnahmen weiterzuentwickeln, damit das Arbeitspotenzial qualifizierten Frauen besser genutzt und die Verweildauer älterer Arbeitnehmenden im Erwerbsleben verlängert werden kann.

Die Problematik des Fachkräftemangels kann aber nicht allein mit Hilfe der oben erwähnten Massnahmen gelöst werden. Die Zuwanderung ist für die Wirtschaft weiterhin wichtig, um auf diese Weise den Fachkräftebedarf in den Bereichen zu decken, wo das inländische Potential nicht ausreicht.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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