Botschaft zum Freihandelsabkommen Schweiz-China

Bern, 04.09.2013 - Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China sowie zum gleichzeitig abgeschlossenen Abkommen über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen verabschiedet und zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Die am 6. Juli 2013 unterzeichneten Abkommen umfassen den Waren- und Dienstleistungshandel und den Schutz des geistigen Eigentums. Weiter enthalten sie Bestimmungen zu Wettbewerb, Investitionsförderung, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, handelsbezogenen Umwelt- und Arbeitsfragen, zur wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit sowie institutionelle Bestimmungen. Das Freihandelsabkommen wird den Zugang für Schweizer Waren- und Dienstleistungen auf dem grossen und wachstumsstarken chinesischen Markt verbessern. Es wird den gegenseitigen Handel erleichtern, den Schutz des geistigen Eigentums verstärken und die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch allgemein verbessern. Zusammen mit dem gleichzeitig abgeschlossenen Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen wird es die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und China fördern und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Das Abkommen mit China erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die Schweiz seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittländern ausserhalb der EU aufbaut, um ein Freihandelsabkommen mit einem sehr bedeutenden Handelspartner. China ist nach den USA die zweitgrösste Volkswirtschaft der Welt und einer der wichtigsten Aussenwirtschaftspartner der Schweiz. China ist der grösste Abnehmer von Schweizer Industrieprodukten in Asien und der drittgrösste weltweit (nach der EU und den USA). 2012 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 7,8 Milliarden Franken nach China (3,7% aller Ausfuhren der Schweiz), die Importe aus China beliefen sich auf 10,3 Milliarden Franken (5,5% aller Einfuhren).

Für die Schweiz als import- und exportorientiertes Land stellt der Abschluss von FHA neben der Mitgliedschaft bei der WTO und den bilateralen Verträgen mit der EU einen der drei Hauptpfeiler ihrer Politik der Marktöffnung und der Stärkung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Freihandelsabkommen fördern die Diversifikation und Dynamisierung des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austauschs mit wichtigen Partnern, sichern Wettbewerbsvorteile und verringern Diskriminierungen.


Adresse für Rückfragen

Christian Etter,
Botschafter,
Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge,
Leiter Aussenwirtschaftliche Fachdienste,
SECO,
Tel. 031 324 08 62



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Der Bundesrat
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Letzte Änderung 30.01.2024

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