Regionalpolitik: Bundesrat will Steuererleichterungen reformieren

Bern, 23.10.2013 - Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik haben dazu beigetragen, in strukturschwachen Regionen zahlreiche Arbeitsplätze zu schaffen und Wertschöpfung zu generieren. Dies hat eine externe Evaluation im Auftrag des Bundes ergeben. Gleichzeitig empfiehlt sie, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, damit übermässige Steuererleichterungen vermieden werden können. Weiter sollten danach die Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik angepasst werden. Der Bundesrat hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine entsprechende Reform der Steuererleichterungen mit diesen zwei Stossrichtungen vorzubereiten.

Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten des Mehrjahresprogramms 2016-2023 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Umsetzung der Regionalpolitik gemäss Bundesgesetz über Regionalpolitik extern evaluieren lassen. Die Analyse umfasste auch die nach Artikel 12 dieses Gesetzes gewährten Steuererleichterungen.

Die Evaluation zeigt, dass die im Jahr 2010 laufenden Projekte über ihre bisherige Laufzeit rund 12 260 neue Arbeitsplätze im strukturschwachen ländlichen Raum geschaffen haben. Insgesamt arbeiteten 2010 in diesen Projekten knapp 24 650 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die im Jahr 2011 laufenden 231 Projekte haben über deren bisherige Laufzeit eine Wertschöpfung (d.h. Umsatz minus Vorleistungen) von insgesamt 6,5 Mrd. Fr.  und eine zusätzliche Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen in den entsprechenden Regionen von 2 Mrd. Franken generiert. Die insgesamt induzierte Wertschöpfung dürfte für diese Projekte in der genannten Periode bei etwa 10 Mrd. Fr. liegen. Zwischen 2007 und 2010 bezahlten die steuererleichterten Firmen zumindest theoretisch jährlich rund 1,5 Mrd. Fr.  weniger direkte Bundessteuern als bei einer normalen Veranlagung. Dem stehen rund 253 Mio. Fr. direkte Bundessteuern gegenüber, welche diese Firmen durchschnittlich pro Jahr bezahlten. Volumenmässig konzentrieren sich die Steuererleichterungen auf wenige noch unter der Lex-Bonny (Verfügungen erlassen bis 31.12.2007) unterstützten Projekte. Rund 38 Prozent der Projekte wiesen keine Gewinne aus und konnten somit von der Steuererleichterung nicht profitieren. Für 57 Prozent der Unternehmen waren die Steuererleichterungen der bedeutendste Faktor beim Standortentscheid. Die Evaluatoren beurteilen die zeitliche Nachhaltigkeit der geförderten Projekte positiv. Wegzüge nach Beendigung der Steuererleichterungen konnten im Untersuchungszeitraum nicht festgestellt werden.

Die Evaluation kommt zum Schluss, dass das Instrument dazu beigetragen hat, in strukturschwachen Regionen zahlreiche Arbeitsplätze zu schaffen. Für die betroffenen Regionen sind diese Arbeitsplätze sowie die induzierte Wertschöpfung bedeutsam. Die Evaluatoren empfehlen gleichzeitig, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, um übermässige Steuererleichterungen pro Arbeitsplatz zu vermeiden. Weiter sollen die Anwendungsgebiete in Zukunft neben der Strukturschwäche auch die Raumordnungspolitik berücksichtigen und sich entsprechend an den regionalen Zentren orientieren.

Die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) wurde zur Stellungnahme zu den Evaluationsergebnissen und den Empfehlungen eingeladen. Im Namen der Kantone hat sich die VDK für die Reform des Instruments mit Einführung einer Obergrenze und Anpassung der Anwendungsgebiete im Einklang mit der Raumordnungspolitik ausgesprochen.

Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis genommen und das WBF beauftragt, eine entsprechende Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kantone und des Bundes wird die Reform begleiten. Die Verordnungsänderungen sollen dem Bundesrat bis Ende 2014 zur Eröffnung der Vernehmlassung unterbreitet werden und spätestens Anfang 2016 in Kraft treten.                               


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Letzte Änderung 30.01.2024

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