TPK Bund legt ortsübliche Löhne für die Branche Detailhandel mit Schuhen und Bekleidung fest

Bern, 30.01.2014 - Die tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2014 ortsübliche Löhne für die Branche Detailhandel mit Schuhen und Bekleidung festgestellt. Gleichzeitig hat sie das TPK Büro beauftragt, mit zwei Unternehmen ein Verständigungsverfahren durchzuführen.

Die Sparte Detailhandel mit Schuhen und Bekleidung ist seit 2012 als sogenannte Fokusbranche der Arbeitsmarktbeobachtung der Kantone und des Bundes definiert. Die TPK Bund hat aufgrund eines Antrags einer kantonalen TPK eine detaillierte Untersuchung der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik in dieser Sparte vorgenommen. Gestützt darauf und unter Berücksichtigung der Löhne, welche die kantonalen TPK für kleine Detailhändler festgestellt haben, legte die TPK Bund an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2014 regional differenzierte übliche Löhne für Grossverteiler fest. Zudem wurde jeweils ein ortsüblicher Referenzlohn definiert, dessen Unterschreitung als missbräuchlich angesehen wird. Diese Referenzlöhne beziehen sich auf Personen, die unter 25 Jahre alt sind und über keine Berufserfahrung und Berufsausbildung verfügen. Des Weiteren hat die TPK Bund bei zehn national tätigen Grossverteilern Lohnunterlagen eingefordert. Dabei wurde festgestellt, dass zwei Unternehmen den Referenzlohn teilweise missbräuchlich unterbieten. Das TPK Büro wurde deshalb beauftragt, mit diesen Grossverteilern ein Verständigungsverfahren durchzuführen und auf eine Lohnanpassung hinzuwirken.

Im Rahmen der Arbeitsmarktaufsicht und gestützt auf das Obligationenrecht sowie die Entsendeverordnung können die TPK orts- und branchenübliche Löhne feststellen und mit Unternehmungen, welche diese Löhne in missbräuchlicher Weise unterbieten, Verständigungsverfahren durchführen. Bei wiederholt missbräuchlichen Lohunterbietungen in einer Branche kann die TPK prüfen, einen Antrag auf Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen zu stellen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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