EFTA-Freihandelsabkommen mit den arabischen Golfstaaten tritt am 1. Juli 2014 in Kraft

Bern, 21.05.2014 - Nachdem die Ratifikationsverfahren in allen Vertragsstaaten abgeschlossen sind, wird das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des arabischen Golfkooperationsrates (Cooperation Council for the Arab States of the Gulf – GCC) am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Das umfassende Freihandelsabkommen verbessert den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die Schweizer Exporteure von Waren und Dienstleistungen sowie den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten. Im Warenverkehr beseitigt das Abkommen mit wenigen Ausnahmen die Zölle auf Industrieerzeugnissen und verbessert den Marktzugang für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Wie in anderen Freihandelsabkommen der EFTA wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und den GCC-Staaten geregelt, die gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen in Kraft treten.

Der GCC-Raum bestehend aus Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate ist ein wichtiger Exportmarkt der Schweiz. Die Schweizer Exporte in die GCC-Staaten beliefen sich im Jahr 2013 auf 6.9 Milliarden Franken (v. a. Maschinen, Uhren, pharmazeutische Produkte sowie Edelstein- und Bijouteriewaren), die Importe betrugen über 950 Millionen Franken (v. a. Edelsteine, Edelmetalle und Bijouteriewaren). Gemessen am Handelsvolumen wird der GCC nach der Europäischen Union, China, Hongkong und Japan der fünftgrösste Freihandelspartner der Schweiz. Die GCC-Staaten stellen einen Wirtschaftsraum mit grossem Wachstumspotenzial dar, welches die Schweizer Wirtschaft dank dem neuen Abkommen vermehrt wird nutzen können.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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