Fachkräfteinitiative: Bundesrat intensiviert die Arbeiten

Bern, 19.09.2014 - Der Bundesrat hat am 19. September 2014 vom Aussprachepapier zur Verstärkung der Fachkräfteinitiative (FKI) Kenntnis genommen. Dieses Enthält ein Paket von Massnahmen zur Intensivierung der Arbeiten. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, die verschiedenen Massnahmen der FKI zu intensivieren und neue anzugehen. Das Eidg. Finanzdepartement EFD erhielt den Auftrag, die Arbeiten zur Beseitigung der Benachteiligung von Ehepartnern bei der direkten Bundessteuer weiterzuführen. Das Eidg. Departement des Innern EDI und das WBF werden das Beschäftigungswachstum im Gesundheitswesen und im Sozialbereich sowie im Bildungswesen untersuchen.

Im WBF wurden zusätzliche Massnahmen zur Fachkräfteinitiative in den Bereichen Bildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Beschäftigung älterer Arbeitnehmender sowie Innovationen geprüft. Bei der Höherqualifikation stehen Schwerpunkte im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und im Gesundheitsbereich im Vordergrund. Ebenso erfolgen eine Stärkung v.a. der höheren Berufsbildung, die Erleichterung des Berufsabschlusses für Erwachsene sowie das Matching zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt.

Ein grosses Potenzial für die quantitative Kompensation des Fachkräftemangels stellt die Erhöhung des Arbeitspensums teilzeitarbeitender Personen, v.a. Frauen, dar. Um dieses besser auszuschöpfen, sind die Beseitigung von negativen finanziellen Anreizen bezüglich (zusätzlicher) Erwerbstätigkeit, die Erhöhung des Angebots von Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter und die Kostensenkung der Betreuungsstrukturen geplant. In Hinblick auf den ersten Punkt wird das EFD (ESTV) die Arbeiten zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepartnern bei der direkten Bundessteuer weiterführen. Dem WBF hat der Bundesrat den Auftrag erteilt, eine Arbeitsgruppe für Fragen bezüglich der Finanzierung von Tagesstrukturen im Schulbereich zu konstituieren.

Eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Altersrücktritt sowie der Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Pensionsalter und darüber hinaus soll helfen, brachliegende Potentiale von älteren und somit erfahrenen Fachkräften auszuschöpfen. Diesbezüglich soll die Sensibilisierung der Unternehmen intensiviert werden.

In den Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens und im Bildungsbereich hat in den letzten Jahren die Nachfrage nach Fachkräften stark zugenommen. Innovationen können den Bedarf an Fachkräften verringern und damit die Fachkräfteknappheit grundsätzlich entschärfen. Das EDI und das WBF werden vor diesem Hintergrund die Treiber des Beschäftigungswachstums im Gesundheitswesen und im Sozialbereich sowie im Bildungswesen untersuchen.

Die geplanten Vorhaben gehen teilweise über den Kompetenzbereich des Bundes hinaus und müssen in Verbund mit den Partnern der FKI geprüft, erarbeitet sowie umgesetzt werden. Deshalb hat der Bundesrat das WBF beauftragt, Vereinbarungen mit den Dachverbänden der Arbeitswelt und mit den Kantonen für ein klares und starkes Engagement im Sinne der FKI anzustreben, insbesondere zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zu altersfreundlichen Arbeitsbedingungen und flexiblen Arbeitsformen.

Die vom WBF im Jahr 2011 lancierte Initiative gewinnt mit der Annahme der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung" zusätzlich an Bedeutung. Die Umsetzung des neuen Art. 121a BV wird von verschiedenen Begleitmassnahmen flankiert. Den auf den Arbeitsmarkt fokussierenden Massnahmen des WBF, insbesondere der FKI, kommt dabei eine grosse Bedeutung zu. Denn sie hat zum Ziel, das inländische Potenzial an Arbeitskräften besser auszuschöpfen und den mit einer Kontingentierung einhergehenden Fachkräfterückgang zu mildern.

Der Bundesrat hat am Freitag ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt mit verschiedenen Massnahmen verstärkt vorangetrieben wird. Es besteht ein erhebliches Potenzial, erwerbsfähige Personen aus dieser Gruppe mit gezielten Massnahmen rascher in den Arbeitsprozess zu integrieren. Dazu sollen bestehende administrative und rechtliche Hürden, die der beruflichen Integration heute entgegenstehen, beseitigt werden. Zusätzlich wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gemeinsam mit den Kantonen und Branchenverbänden konkrete Integrationsprojekte entwickeln und damit Anreize für die berufliche Integration schaffen.


Adresse für Rückfragen

Boris Zürcher, SECO, Direktion für Arbeit,
Tel. 058 462 29 26
Dora Makausz, SECO, Direktion für Arbeit,
Tel. 058 464 06 96

Zur Integration von Flüchtlingen:
Agnès Schenker, Informationsdienst EJPD,
Tel. 058 462 40 05


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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Letzte Änderung 30.01.2024

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