Das SECO hat eine Strafklage gegen Talk Easy eingereicht

Bern, 14.10.2014 - Die Firma TalkEasy GmbH in Zürich steht im Verdacht, gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen zu haben. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat zahlreiche Beschwerden von Personen erhalten, welche beanstanden, durch die Firma getäuscht worden zu sein. Das Strafverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hängig.

Die sich beim SECO beschwerenden Personen beanstanden, Vertreter der Firma TalkEasy GmbH würden sich als Mitarbeiter der Firma Swisscom ausgeben, die den Telefon- und Fernsehanschluss oder das Glasfasernetz überprüfen müssten, und sich auf diese Weise Zugang zu den Privathaushalten verschaffen. In der Folge würden die "Talk Easy"-Vertreter den Betroffenen Verträge für angeblich günstigere Abonnemente unterbreiten. Die Betroffenen realisieren erst im Nachhinein, dass sie ohne Absicht den Anbieter gewechselt haben.

Wenn sich jemand fälschlicherweise als Vertreter eines Unternehmens ausgibt, für das er gar nicht tätig ist, liegt nach Auffassung des SECO eine klare Irreführung und damit ein unlauteres Verhalten vor.

Ferner beanstanden die Betroffenen teilweise, sie seien von Vertretern der Firma TalkEasy GmbH trotz Sterneintrag im Telefonbuch telefonisch kontaktiert worden. Auch dieses Geschäftsgebaren (unerwünschte Werbeanrufe) erweist sich als unlauter.

Aus diesen Gründen hat das SECO gegen die verantwortlichen Personen der Firma Talk-Easy GmbH einen Strafantrag eingereicht. Das Strafverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hängig.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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