Ältere Arbeitnehmende: Nationale Konferenz beschliesst Massnahmen

Bern, 27.04.2015 - Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat am Montag mit Kantonen und Sozialpartnern Massnahmen zur Verbesserung der Situation von älteren Arbeitnehmenden beschlossen. Die Beteiligten einigten sich an der ersten Nationalen Konferenz zudem auf eine Roadmap. An der nächsten Konferenz im April 2016 soll eine Bilanz der Massnahmen gezogen werden.

Mit der Annahme des Postulats Rechsteiner (14.3569) beauftragte das Parlament den Bundesrat, eine Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende durchzuführen. Die Konferenz hat am 27. April 2015 mit den Sozialpartnern und den Kantonen in Bern stattgefunden. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hatte schon zwei Wochen zuvor Betroffene und Organisationen eingeladen, die sich mit der Thematik beschäftigen. Ihre Anliegen sind am Treffen eingeflossen. Die Thematik der älteren Arbeitnehmenden wurde zudem bereits bei der Lancierung der Fachkräfte-Initiative 2011 zu einer von vier Prioritäten bestimmt.

An der Konferenz diskutierten Vertreter des Bundes und der Kantone sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), von Travail.Suisse, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) und des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) die  Situation der älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz. Die Analyse des SECO, die als Vertiefung der OECD-Studie gemacht wurde, zeigt, dass die Situation im internationalen Vergleich gut ist.  Die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen lag im Jahr 2014 laut Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung bei 74 Prozent und zählt im internationalen Vergleich zu den höchsten. Die Arbeitslosenquote von über 50-Jährigen lag im vergangenen Jahr mit 2,8 Prozent 0,4 Prozentpunkte unter dem schweizerischen Durchschnitt. Werden ältere Arbeitnehmende aber arbeitslos, brauchen sie länger als andere, um wieder eine Stelle zu finden.   

Um die Situation der älteren Arbeitnehmenden weiter zu verbessern, wurden mehrere Massnahmen verabschiedet. Das Instrumentarium der ALV mit den RAV soll optimiert werden. Weiter machen die Kantone eine Bestandaufnahme und führen ein Monitoring bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden durch, um effiziente Massnahmen für die Wiedereingliederung zu dokumentieren. Wichtig ist ebenfalls die Weiterbildung. So wird empfohlen, regelmässig sogenannte Standortbestimmungen betriebsintern durchzuführen. Zudem braucht es eine Sensibilisierung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Öffentlichkeit.

Ältere Arbeitnehmende sind zum Teil negativen Vorurteilen ausgesetzt, die eine Einstellung erschweren. Dieses Bild muss korrigiert und die Potenziale älterer Mitarbeitender müssen aufgezeigt werden. Weiter sollen sich die öffentlichen und privaten Arbeitgeber dafür einsetzen, in Stelleninseraten wo möglich auf die Angabe des Lebensalters zu verzichten.

An der Konferenz einigten sich Bund, Kantone und Sozialpartner zudem auf eine Roadmap. Im April 2016 wird eine zweite Konferenz stattfinden. Ziel ist es, sich über die Ergebnisse auszutauschen und eine erste Bilanz über die Massnahmen zu ziehen. Vor der Konferenz sind zwei Vorbereitungssitzungen im Herbst 2015 und Frühling 2016 geplant. 


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Letzte Änderung 30.01.2024

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