Freihandelsabkommen zwischen EFTA und SACU unterzeichnet

(Letzte Änderung 03.07.2006)

Bern, 01.07.2006 - Bundesrat Joseph Deiss, der südafrikanische Minister für Handel und Industrie, Herr Mandisi Bongani Mabuto Mpahlwa, und der ständige Sekretär für auswärtige Angelegenheiten und Handel von Swasiland, Clifford Sibusiso Mamba, haben am 1. Juli 2006 in Genf ein Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und der SACU unterzeichnet. Ein bilaterales Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und den Ländern der SACU wurde mit der südafrikanischen Ministerin für Landwirtschaft und Landfragen, Frau Lulu Xingwana, und dem ständigen Sekretär für auswärtige Angelegenheiten und Handel von Swasiland unterzeichnet.

Das Freihandelsabkommen mit den Ländern der Südafrikanischen Zollunion (SACU: Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland) liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte). Das Abkommen enthält zudem Evolutivklauseln für die Bereiche Geistiges Eigentum, Handel mit Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Beschaffungswesen. Die Zugeständnisse im Bereich der landwirtschaftlichen Basisprodukte sind in bilateralen Abkommen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und den SACU-Staaten enthalten. Das Inkrafttreten dieser Abkommen wird für Anfang 2007 erwartet, nach Abschluss der Unterzeichnungs- und Ratifizierungsverfahren aller beteiligten Staaten.


Durch das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und der SACU sollen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit den Ländern der SACU verstärkt und insbesondere die bestehenden Diskriminierungen auf dem südafrikanischen Markt beseitigt werden, die mit dem seit Januar 2000 geltenden Assoziationsabkommen zwischen Südafrika und der EU entstanden sind. Im Gegenzug werden Exporte aus den SACU-Staaten eine vertraglich garantierte Vorzugsbehandlung auf den Märkten der EFTA-Staaten geniessen.


Das Freihandelsabkommen mit den SACU-Staaten ergänzt das Netzwerk der Freihandelsabkommen, das die EFTA-Staaten seit Anfang der 1990er Jahre mit Drittländern aufbauen. Da die Schweizer Wirtschaft stark von ihren Exporten in breit diversifizierte Absatzmärkte abhängig ist, stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen – neben der Mitgliedschaft in der WTO und den vertraglichen Beziehungen mit der Europäischen Union – einen der drei Hauptpfeiler der Schweizer Politik zur Marktöffnung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Aussenwirtschaftsbeziehungen  dar.

Für vertiefte Informationen über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den Ländern der SACU:http://www.seco.admin.ch/themen/aussenwirtschaft/laender/africa/index.html?lang=de


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Minister,
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Tel. 031 324 08 62


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Letzte Änderung 30.01.2024

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