Regionalpolitik: Reform der Steuererleichterungen stösst auf positive Resonanz

Bern, 11.12.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Kenntnis genommen. Die Stossrichtungen der Reform wurden in der Vernehmlassung grundsätzlich bestätigt. Der Bundesrat führte eine erste Aussprache zum weiteren Vorgehen.

Gestützt auf die Resultate und Empfehlungen der wissenschaftlichen Evaluation hat der Bundesrat im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Diese soll hauptsächlich die drei folgenden Stossrichtungen beinhalten:

  1. Die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit die Steuererleichterung stets in einem Verhältnis zu den geplanten Arbeitsplätzen steht.
  2. Die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik.
  3. Technische Anpassungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.

Die vom Bundesrat am 1. April 2015 verabschiedete Vernehmlassungsvorlage setzte die genannten Reformpunkte um. Sie legte weiter die Grundlagen einer erhöhten Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum  8. Juli 2015. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO trafen 47 Stellungnahmen ein. 

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die Stossrichtungen der Reform. Die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik sowie die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze für die Bundessteuererleichterung finden insgesamt breite Zustimmung. Die zur Diskussion gestellten Formel und Bandbreiten für die Festlegung der Höchstbeträge werden grundsätzlich bestätigt.

Unterschiedlich beurteilt werden insbesondere die Festlegung der Anwendungsgebiete, die Mindestanzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bei Vorhaben produktionsnaher Dienstleistungsbetriebe sowie die jährliche Bindung der Steuererleichterung des Bundes an die auf kantonaler und kommunaler Ebene im selben Jahr tatsächlich gewährten Steuererleichterungen. Die formale Anforderung an den kantonalen Steuererleichterungsentscheid wird teilweise kritisch beurteilt. Der Ausbau der Information über die gewährten Steuererleichterungen wird in der vorgelegten Form grossmehrheitlich abgelehnt.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und führte eine erste Aussprache zum weiteren Vorgehen.


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Stv. Leiter Direktion für Standortförderung,
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Tel. 058 46 22961



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Der Bundesrat
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Letzte Änderung 30.01.2024

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