WTO-Konferenz in Nairobi beendet

Bern, 19.12.2015 - Die 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation WTO in Nairobi konnte am Samstag, 19. Dezember 2015 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Mitgliedsländer verabschiedeten die Erweiterung des plurilateralen Abkommens zur Liberalisierung des Handels mit Informationstechnologien. Im Bereich der Landwirtschaft wurden Beschlüsse zum Exportwettbewerb verabschiedet, mit denen unter anderem die Exportsubventionen endgültig verboten werden. Bundesrat Johann Schneider-Ammann empfängt dazu am Dienstag 22.12.2015 die betroffenen Branchen zu einem Treffen. Die Minister haben zusätzlich Beschlüsse gefasst zur Erleichterung der Exporte der ärmsten Länder.

54 WTO-Mitglieder einschliesslich der Schweiz finalisierten einen Vertrag zur Liberalisierung des Handels mit Informationstechnologien. Das Abkommen umfasst rund 10 % des gesamten Welthandels. Dieses sehr bedeutende Abkommen ist seit 20 Jahren die erste Zolltarif-Liberalisierung im Rahmen der WTO. Aus schweizerischer Sicht umfasst der Vertrag wichtige Technologiegüter darunter medizinische Apparate wie Diagnostikgeräte und Herzschrittmacher oder Werkzeugmaschinen für gedruckte Schaltungen.

Das Verbot der Exportsubventionen betrifft auch die Ausfuhrbeiträge des sog. „Schoggigesetzes“, die die Schweiz für Milch- und Getreidegrundstoffe in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten ausrichtet. Für die Aufhebung dieser Subventionen gewährt der Nairobi-Beschluss namentlich für die Schweiz eine Übergangsfrist von fünf Jahren, innerhalb derer die Ausfuhrbeiträge vollständig abgebaut werden müssen. Die Abschaffung der Exportsubventionen wird am Ende der Übergangsfrist in einem Schritt erfolgen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Bundesamt für Landwirtschaft BLW haben bereits Anfang September 2015 im Auftrag von Bundesrat Johann Schneider-Ammann begonnen, gemeinsam mit den betroffenen Branchen (Getreide & Milch), mögliche Alternativen zum heutigen Ausfuhrbeitragsregime gemäss Schoggigesetz zu prüfen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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