Bundesrat verabschiedet Bericht „Neue Wachstumspolitik 2016-2019“

Bern, 22.06.2016 - Der Bundesrat will das Wirtschaftswachstum in der Schweiz weiterhin nachhaltig fördern. Er hat am 22. Juni 2016 den Bericht „Neue Wachstumspolitik 2016-2019“ gutgeheissen. Sie umfasst 14 Massnahmen. Zentrale Handlungsfelder sind die Digitale Wirtschaft, die administrative Entlastung, die Erleichterung der Importe sowie der Marktzugang für Schweizer Unternehmen. Dabei kommt insbesondere dem Erhalt und der Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU zentrale Bedeutung zu. Weiter hat der Bundesrat vom Schlussbericht über den Stand der Massnahmen 2012-2015 Kenntnis genommen.

Der Bundesrat will im Rahmen der Neuen Wachstumspolitik 2016-2019 weiterhin das Wirtschaftswachstum fördern und langfristig die Arbeitsplätze und den Wohlstand in unserem Land sichern. Er zielt dabei vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität. Gleichzeitig wird mit dem aktuellen Reformpaket dieser erste Pfeiler der Wachstumspolitik um zwei weitere Pfeiler ergänzt: die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaft und die Milderung problematischer Nebenwirkung des quantitativen Wachstums.

Im Mittelpunkt der Massnahmen zur Belebung des Wachstums steht die weitergehende Öffnung der Wirtschaft durch die Erleichterung von Importen, den Abbau von Handelsschranken und die Erweiterung des Marktzugangs. Dabei kommt dem Erhalt und der Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU zentrale Bedeutung zu. Darüber hinaus strebt der Bundesrat die Stärkung des Produktivitätswachstums durch Intensivierung des Wettbewerbs, bessere Regulierung und die administrative Entlastung der Wirtschaft an. Der Wachstumsbericht nimmt den Auftrag des Parlamentes zur Schaffung einer unabhängigen Prüfstelle für Regulierungsfolgeabschätzungen aus der Sommersession auf. Besonderer Handlungsbedarf besteht ausserdem bei der Nutzung der Potenziale der digitalen Wirtschaft.

Gleichzeitig sollen auch die mit dem quantitativen Wachstum verbundenen negativen Auswirkungen auf Umwelt, natürliche Ressourcen und Infrastrukturen reduziert werden. Hierzu soll in erster Linie die Weiterentwicklung der Klima- und Energiepolitik dienen. Wie die Erfahrungen der Finanz- und Wirtschaftskrisen gezeigt haben, setzt ein nachhaltiges Wachstum auch voraus, schwerwiegenden Krisen vorzubeugen und diese flexibel zu meistern. Der Bundesrat strebt daher mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sowie mit einer Reduktion der Verschuldung im Finanzsektor und bei den privaten Haushalten neu im Rahmen der Wachstumspolitik auch die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft an.

Handelserleichterungen gegen die Hochpreisinsel

Die Bekämpfung der Hochpreisinsel durch eine Erleichterung der Importe bildet ebenfalls ein zentrales Handlungsfeld. Der Bundesrat hat gemeinsam mit der Neuen Wachstumspolitik auch einen Bericht über die Behinderung von Parallelimporten verabschiedet und festgelegt, wo er Handelsschranken abbauen will. Er lässt diesbezüglich die Vor- und Nachteile einer autonomen Aufhebung aller Zölle auf Industrieprodukten sowie von punktuellen Zollsenkungen im Agrar- und Lebensmittelbereich prüfen. Beim Cassis-de-Dijon Prinzip will er die bestehende Bewilligungspflicht für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln administrativ vereinfachen und durch eine Meldepflicht ersetzen. Weiter wird das WBF in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen prüfen, wo negative volkswirtschaftliche Auswirkungen der Ausnahmen beim Cassis-de-Dijon-Prinzip weiter reduziert werden können.                     


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Letzte Änderung 30.01.2024

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