Dritte Nationale Konferenz thematisiert Altersdiskriminierung

Bern, 25.04.2017 - Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern haben am 25. April 2017 in Bern an der dritten Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende teilgenommen. In der gemeinsamen Schlusserklärung bekannten sich die Akteure dazu, benachteiligende Praktiken gegenüber älteren Arbeitskräften abzulehnen. Zudem soll weiterhin in die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit einer insgesamt alternden Erwerbsbevölkerung investiert werden.

Vertreter des Bundes und der Kantone sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), von Travail.Suisse, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) und des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) diskutierten in Bern unter der Leitung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann die Situation der älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz. Insgesamt ergibt sich ein positives Bild: 2016 lag die Arbeitslosenquote gemäss SECO im Durchschnitt bei 3,3 Prozent, jene von 50+ bei 2,8 Prozent. Ältere sind also nach wie vor einem unterdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Einmal arbeitslos, bekunden sie aber deutlich grössere Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als jüngere Personen. Trotz mehrheitlich positiver Tendenzen nimmt die Verunsicherung unter den älteren Arbeitnehmenden zu.

Ein besonderes Augenmerk wurde an der dritten Konferenz deshalb auf die Benachteiligungen auf Grund des Alters gelegt. Zahlen zeigen, dass keine systematische Ausgliederung von älteren Arbeitnehmenden stattfindet. Dennoch gibt es Fälle, bei denen benachteiligende Praktiken vorliegen. In der gemeinsamen Schlusserklärung bekannten sich die Teilnehmenden der Konferenz dazu, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten benachteiligende Praktiken abzulehnen. Es soll zudem auch weiterhin in die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit einer insgesamt alternden Erwerbsbevölkerung investiert werden. Einig war man sich im weiteren darin, eine wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht (Ausführungsgesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative) zu unterstützen. Davon sollen auch ältere Stellensuchende profitieren können.

Die bestehenden Sensibilisierungs- und Integrationsmassnahmen werden weitergeführt. In diesem Zusammenhang wurde an der Konferenz eine Onlinebroschüre vorgestellt, mit der der Erhalt und der Wiedereinstieg älterer Arbeitnehmender in KMU gefördert werden soll. Ebenfalls diskutiert wurde das Thema Weiterbildung.

Wie in den Jahren zuvor wurden zur Vorbereitung der dritten Konferenz Organisationen älterer Arbeitnehmender und Arbeitsloser angehört. Ihre Anliegen flossen in die Diskussionen ein. An der Konferenz fand zudem eine Podiumsdiskussion mit Vertretern von Unternehmen sowie Professorin Martina Zölch (FHNW) und Professor George Sheldon (Uni BS) sowie Alexandra Cloots von der FHS St. Gallen statt.

Mit der Annahme des Postulats Rechsteiner (14.3569) hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende durchzuführen. Nachdem im April 2015 die erste Konferenz und ein Jahr später die zweite stattgefunden hatte, trafen sich Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern am Dienstag zum dritten Mal. Im 2018 wird voraussichtlich die vierte Konferenz stattfinden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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