Fachkräfteinitiative: Zweiter Monitoring-Bericht zeigt positive Effekte auf

Bern, 25.10.2017 - Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2017 den zweiten Monitoring-Bericht zur Fachkräfteinitiative gutgeheissen. Die Zahl der FKI-Massnahmen wurde seit dem ersten Bericht von 30 auf 44 erhöht. Die Massnahmen, an denen fünf Departemente beteiligt sind, helfen mit, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Aufgrund des voranschreitenden demografischen Wandels, der Zuwanderungspolitik und der Digitalisierung bleiben Fachkräfte aber weiterhin knapp. Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Die Fachkräfteinitiative (FKI) wurde 2011 lanciert, um den Fachkräftemangel zu lindern und die Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften zu reduzieren. Die Massnahmen sind in vier Handlungsfelder eingeteilt, nämlich der Nach- und Höherqualifizierung entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Schaffung guter Bedingungen für die Erwerbstätigkeit bis zum Rentenalter und darüber hinaus und der Förderung von Innovationen. Die Massnahmen dienen vor allem der Sensibilisierung, der Eliminierung negativer Erwerbsanreize und der Optimierung von Rahmenbedingungen.

Am 25. Oktober 2017 hat der Bundesrat den zweiten Monitoring-Bericht gutgeheissen.

  • Der Massnahmenkatalog der FKI wurde seit dem letzten Monitoringbericht (Juni 2015) von 30 auf 44 Massnahmen erweitert.
  • Von den 44 Massnahmen, für die fünf Departemente zuständig sind, konnten bisher  11  abgeschlossen werden, 23 sind in Umsetzung und zehn befinden sich noch in der Planungsphase.
  • Zwischen 2010 und 2016 ist das gesamte Arbeitskräfteangebot von Personen ab 25 Jahren um rund 322.700 Vollzeitstellen gewachsen. Davon sind 118.600 auf eine höhere Erwerbsbeteiligung zurückzuführen, d.h. die Potenziale wurden intensiver ausgeschöpft.
  • Die Erwerbsbeteiligung von Frauen (25- bis 54-jährig) ist um 81‘900 Vollzeitstellen gewachsen.
  • Um die Sichtbarkeit der FKI sowie deren Massnahmen zu erhöhen und den Informationsfluss zwischen den Verbundpartnern zu erleichtern, hat der Bund im Mai 2016 in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern die Website „www.fachkraefte-
    schweiz.ch“ lanciert. Zu finden ist dort eine umfangreiche Datenbank mit konkreten Praxisbeispielen der Kantone, Verbände und weiterer Organisationen.

FKI und Stellenmeldepflicht wirken voraussichtlich komplementär 

Die Massnahmen der FKI und die vom Parlament beschlossene Stellenmeldepflicht werden bei der Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials voraussichtlich komplementär wirken. Die FKI setzt zur besseren Ausschöpfung beim Potenzial der erwerbstätigen und -fähigen Personen an. Im Fokus stehen Berufsfelder mit starken Anzeichen von Fachkräftemangel. Demgegenüber setzt die Stellenmeldepflicht zur besseren Ausschöpfung bei den Potenzialen der Stellensuchenden an, die bei einem RAV gemeldet sind.  


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Letzte Änderung 30.01.2024

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