Geringer Einfluss der Standortförderung auf die Zuwanderung

Bern, 01.11.2017 - Der Bundesrat hat am 1. November 2017 die aktualisierte Studie zum Thema "Standortförderung und Zuwanderung" zur Kenntnis genommen. Der Einfluss der Standortförderung auf die Zuwanderung erweist sich bei den untersuchten Instrumenten und im beobachteten Zeitraum als geringfügig. Im Vergleich zum Zeitraum 2008-2012 hat der Zuwanderungseffekt abgenommen.

Die im Auftrag des SECO von Ecoplan durchgeführte Studie untersucht die Frage, inwiefern die Standortförderungsmassnahmen des Bundes die Zuwanderung beeinflussen. Sie baut auf einer Untersuchung aus dem Jahr 2013 auf.

Über die drei für die Zuwanderung relevantesten Instrumente Standortpromotion, Förderung der Beherbergungswirtschaft und Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik unterstützte der Bund in den Jahren 2013-2016 durchschnittlich gut 400 Unternehmen pro Jahr. Diese schufen jährlich rund 2‘000 Arbeitsplätze. Der Zuwanderungseffekt inklusive Familiennachzug beläuft sich auf rund 1‘730 bis 2‘240 Personen pro Jahr, was 2.1 bis 2.8 Prozent der Nettozuwanderung entspricht. Damit fällt der Zuwanderungseffekt etwas geringer aus als in den Jahren 2008-2012, als er bei etwas über 3‘200 Personen lag. Die Hauptgründe für diesen Rückgang liegen einerseits darin, dass über die Instrumente der Standortpromotion und der Steuererleichterungen wesentlich weniger Unternehmen und Arbeitsplätze gefördert wurden als in der Vorperiode. Andererseits fiel der Familiennachzug leicht geringer aus. Zu berücksichtigen gilt es ausserdem, dass angesichts der kurzfristigen Beobachtungszeit keine Prognosen für die kommenden Jahre möglich sind.

Da sich die Standortförderung des Bundes in erster Linie auf ländliche Regionen konzentriert, entfallen rund 80 Prozent des geschätzten Zuwanderungseffekts auf diese Gebiete. Hier haben die problematischen Effekte der Zuwanderung   geringere Bedeutung als in den Ballungszentren.

Die Zuwanderung wird in erster Linie durch die rechtliche Regelung sowie die Wirtschaftslage im In- und Ausland beeinflusst. Die Standortförderungsmassnahmen des Bundes spielen eine eher untergeordnete Rolle.

Wie das SECO bereits in seinem Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen festgestellt hat, bildet der Zugang zu ausländischen Arbeitskräften gerade auch beim Aufbau neuer unternehmerischer Tätigkeiten eine wichtige Rolle, wobei immer auch neue, attraktive Arbeitsstellen für die ansässige Wohnbevölkerung geschaffen werden.

Die Standortförderung des Bundes hat zum Ziel, den Standort Schweiz zu entwickeln, das bestehende Unternehmertum zu pflegen und die Nutzung von Geschäftsmöglichkeiten zu fördern sowie den Standort zu bewerben. Sie ist ein Bestandteil der Standortpolitik unter anderen und zielt insbesondere auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen.


Adresse für Rückfragen

Martin Godel, Stv. Leiter Direktion für Standortförderung, Leiter Ressort KMU-Politik,
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO,
Tel. +41 58 462 29 61, martin.godel@seco.admin.ch

Für methodologische Fragen:
Claudia Peter, Projektleiterin,
Ecoplan AG
Tel. +41 31 356 61 61



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

 

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-68638.html