Höhere Bürgschaftslimite für KMU

Bern, 14.02.2018 - Der Bundesrat hat am 14. Februar 2018 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Mit der Änderung wird die von der Motion Comte geforderte Erhöhung der Bürgschaftslimite umgesetzt. Neu sollen Bürgschaften bis zu 1 Million Franken gewährt werden können.

Die Teilrevision des Bundesgesetzes über Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen beinhaltet schwergewichtig folgende drei Punkte:

  • Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 auf eine Million Franken
  • Ausrichtung des Subsidiaritätsprinzips auf den Kreditmarkt
  • Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei Verteilung des Reinertrages unter die Genossenschafter.

Das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens dient als Ergänzung zum Kreditmarkt. Das Subsidiaritätsprinzip soll deshalb nicht wie bisher auf die kantonalen Anstrengungen im Bürgschaftswesen, sondern neu auf den Kreditmarkt ausgerichtet werden. Der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes soll neu gekürzt werden, wenn die Bürgschaftsorganisationen ihren Reinertrag verteilen. Dies stellt sicher, dass die Finanzhilfe des Bundes ausschliesslich eingesetzt wird, um vorteilhafte Konditionen für die KMU zu schaffen. Ein reiner Transfer zugunsten der Genossenschafterinnen und Genossenschafter oder Eigentümerinnen und Eigentümer soll dadurch vermieden werden. Die Teilrevision basiert auf der Motion Comte (15.3792).

Aufhebung veralteter Förderungsinstrumente

Aufgrund ihrer inhaltlichen Berührungspunkte sowie aus Effizienzgründen wird neben der Teilrevision in der gleichen Botschaft die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum vorgeschlagen. Es handelt sich dabei um ein regionalpolitisches Instrument aus den 1970er Jahren zur Förderung des Gewerbes im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum, welches seit der Einführung der Neuen Regionalpolitik des Bundes 2008 als regionalpolitisches Instrument keine nennenswerte Bedeutung mehr hat.

Infolge der selber beschlossenen Liquidation des Vollzugsorgans „Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen der Schweiz" (GBZ) und des starken Rückgangs des Bürgschaftsvolumens, soll das Instrument abgeschafft werden. Die laufenden Bürgschaftsgeschäfte und Zinskostenbeitragsgeschäfte werden bis zu deren ordentlichen Abschluss weitergeführt.

Breite Zustimmung im Rahmen der Vernehmlassung

Der Bundesrat hatte am 5. April 2017 die Vernehmlassung zum Entwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und zur Aufhebung des BGB eröffnet. Sie dauerte bis am 12. Juli 2017. Insgesamt haben 47 Vernehmlassungsteilnehmende eine Stellungnahme eingereicht.

Die Gesetzesrevision sowie die Aufhebung von BGB sind auf breite Zustimmung gestossen und wurden von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Der Ergebnisbericht und die Stellungnahmen sind abrufbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2017 > WBF.

Die Vorlage geht nun in die parlamentarische Beratung.


Adresse für Rückfragen

Martin Godel, Stv. Leiter Direktion für Standortförderung und Leiter KMU-Politik, Direktion für Standortförderung, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Tel. 058 462 29 61, martin.godel@seco.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Generalsekretariat WBF
http://www.wbf.admin.ch

Staatssekretariat für Wirtschaft
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Letzte Änderung 30.01.2024

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