Ausweitung der Sanktionen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Bern, 21.02.2018 - Der Bundesrat hat am 21. Februar 2018 die Sanktionen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (DRK) ausgeweitet und 14 Personen den Finanzsanktionen und einer Einreisesperre unterstellt. Damit schliesst sich die Schweiz den Massnahmen an, welche die Europäische Union (EU) gegenüber der DRK ergriffen hat.

Von der Ausweitung der Sanktionen sind verschiedene amtierende und ehemalige Minister und Provinz-Gouverneure sowie hochrangige Mitglieder der Republikanischen Garde, des kongolesischen Militärs, der Polizei und der Nachrichtendienste betroffen. Diesen Personen wird zur Last gelegt, die Durchführung von Wahlen in der DRK durch Gewaltakte, Repression, Aufstachelung zur Gewalt und Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien behindert zu haben und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu sein.

Die Gelder und anderen Vermögenswerte, welche diese Personen allenfalls in der Schweiz besitzen, werden eingefroren. Darüber hinaus dürfen sie nicht mehr in die Schweiz einreisen oder durch die Schweiz durchreisen.

Zur Umsetzung der Resolutionen 1493 (2003) und 1596 (2005) des UNO-Sicherheitsrats hatte der Bundesrat bereits am 22. Juni 2005 Sanktionen gegenüber der DRK erlassen. Diese umfassen ein Rüstungsgüterembargo sowie Finanz- und Reisesanktionen gegenüber den politischen und militärischen Führern ausländischer bewaffneter Gruppen und kongolesischer Milizen sowie gegenüber Waffenschmugglern. Da die politische Lage in der DRK weiterhin sehr angespannt ist, beschloss der Bundesrat, diese Sanktionsmassnahmen im Einklang mit der EU auszuweiten. Die neuen Massnahmen treten am 21. Februar 2018 um 18.00 Uhr in Kraft.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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