Bundesrat optimiert Instrumente der Arbeitslosenversicherung zur Wiedereingliederung

Bern, 21.03.2018 - Die Arbeitslosenversicherung verfügt über die notwendigen Instrumente, um auf sich wandelnde Anforderungen des Arbeitsmarkts zu reagieren und Stellensuchende beim Schritt zurück in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Optimierungspotenzial gibt es allerdings noch bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen. Dies zeigt ein Bericht des WBF, den der Bundesrat am 21. März 2018 zur Kenntnis genommen hat. Das SECO leitet daher gezielte Verbesserungen in die Wege, in enger Abstimmung mit den für den Einsatz der Instrumente zuständigen Kantonen.

Aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt wie der steigende Bedarf an Fachkräften und die Digitalisierung stellen neue Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Der Bund trägt diesen Entwicklungen bereits Rechnung, etwa mit der Fachkräfteinitiative und Bildungsmassnahmen aufgrund des Berufsbildungsgesetzes und des Weiterbildungsgesetzes. Die berufliche Weiterbildung und Umorientierung von Stellensuchenden ist hingegen keine Kernaufgabe der Arbeitslosenversicherung (ALV). Der gesetzlich begründete Auftrag der ALV setzt im Sinne des Versicherungsprinzips und der finanziellen Stabilität des Systems den Fokus auf eine rasche Wiedereingliederung von arbeitslosen Versicherten in den Arbeitsmarkt. Mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) verfügt die ALV jedoch über zielgerichtete Instrumente, mit denen der Erwerb von Kompetenzen gefördert werden kann, die am Arbeitsmarkt verlangt werden.

Instrumente der ALV sind geeignet

Der Bericht «Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung bei strukturell bedingten beruflichen Umorientierungen» zeigt auf, dass diese Instrumente geeignet sind, um auf sich wandelnde Anforderungen des Arbeitsmarkts an die Stellensuchenden reagieren zu können. Dies ist auch die Einschätzung der Kantone, denen beim Einsatz dieser Instrumente die zentrale Rolle zukommt. Eine Befragung der Kantone im Rahmen des Berichts ergab, dass sie die Themen Umorientierung, Digitalisierung und Fachkräftemangel als wichtig erachten.


Optimierungspotenzial vorhanden

Der Bericht ortet Optimierungspotenzial bei den Prozessen und der Ausgestaltung der Ausbildungszuschüsse (AZ) sowie beim Erfahrungsaustausch bezüglich AMM und Digitalisierung. Das SECO leitet daher praxisnahe Verbesserungen in die Wege. Diese bezwecken die prozessuale und administrative Vereinfachung der bestehenden Instrumente sowie ihre punktuelle Ergänzung:

  • Neu soll ein optionales Coaching die hohe Abbruchquote bei den AZ senken und damit den erfolgreichen Lehrabschluss von Arbeitslosen fördern, die eine Berufslehre nachholen oder sich umorientieren.
  • Die berufliche Grundbildung hat sich weiterentwickelt und bietet erwachsenengerechte Wege zum Berufsabschluss. Durch eine Anpassung bei den AMM wird die ALV diesen Weiterentwicklungen besser Rechnung tragen.
  • Best Practices und die besondere Bedeutung der AMM zur Förderung der digitalen Kompetenzen werden mittels interkantonalem Erfahrungsaustausch und Unterstützung des SECO verbreitet.

Bereits im Juli 2017 hatte der Bundesrat den Aktionsplan Digitalisierung im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) zur Kenntnis genommen. Ein Fokus des Aktionsplans liegt auf Bestrebungen, die Beschäftigten entsprechend den digitalen Anforderungen der Arbeitswelt zu befähigen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat im November 2017 mit dem Förderschwerpunkt Grundkompetenzen am Arbeitsplatz eine Massnahme verabschiedet, die zum Ziel hat, Arbeitnehmenden zentrale Grundkompetenzen zu vermitteln und bis im fortgeschrittenen Alter den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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