Indirekter Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 22.08.2018 - Der Bundesrat hat am 22. August 2018 das Vernehmlassungsverfahren zum indirekten Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» eröffnet. Er schlägt eine Änderung des Kartellgesetzes (KG) vor: Relativ marktmächtige in- und ausländische Unternehmen sollen unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, Unternehmen aus der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Dies entspricht dem Kernanliegen der Initiative.

Die Fair-Preis-Initiative will die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die häufig praktizierte internationale Preisdiskriminierung von Nachfragern aus der Schweiz zu bekämpfen. Hierzu sieht die Initiative die Einführung des Konzeptes der relativen Marktmacht vor. Verlangt werden Massnahmen gegen unverhältnismässig hohe Preise und die Kaufkraftabschöpfung durch grenzüberschreitend tätige in- und ausländische Unternehmen. Weiter ist die Einführung eines Verbots von privaten Geoblockingmassnahmen angedacht.

Der Bundesrat erachtet das Kernanliegen der Initianten als berechtigt und anerkennt das in der Bevölkerung breit abgestützte Anliegen. Die Initiative geht dem Bundesrat aber zu weit, insbesondere da sie in der Praxis vor allem inländische Geschäftsbeziehungen in Märkten erfassen würde, in denen Wettbewerb herrscht.

Der Bundesrat hat deshalb am 9. Mai 2018 entschieden, einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Der zur Vernehmlassung unterbreitete indirekte Gegenvorschlag bekämpft zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gezielt die grenzübergreifende Preisdiskriminierung durch in- und ausländische Unternehmen. Dies ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz kompatibel, ohne dass volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen auf die Schweiz befürchtet werden müssen. Die Änderung des KG sieht vor, dass relativ marktmächtige in- und ausländische Unternehmen unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, Unternehmen aus der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Dadurch sollen die Möglichkeiten für Parallelimporte geschaffen und folglich der Wettbewerb gestärkt werden.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 22. November 2018. Die Botschaft zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag muss vom Bundesrat bis am 11. Juni 2019 an das Parlament überwiesen werden.


Adresse für Rückfragen

Eric Scheidegger, Stv. Direktor SECO, Leiter Direktion für Wirtschaftspolitik, Tel: +41 58 462 29 59 , eric.scheidegger@seco.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

 

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-71892.html