Bundesrat verabschiedet Zusatzbericht zur Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Bern, 05.09.2018 - Der Bundesrat hat am 5. September 2018 einen Zusatzbericht zur Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik verabschiedet. Die in der Gesamtschau dargestellten hypothetischen Grenzöffnungsszenarien hatten zu Fehlinterpretationen und Missverständnissen geführt. Mit dem Zusatzbericht werden diese nun geklärt. Der im Auftrag des Nationalrats erstellte Bericht zeigt zudem wie der Bundesrat beabsichtigt, die Evaluationsergebnisse zur laufenden Agrarpolitik sowie den neuen Verfassungsartikel 104a zu Ernährungssicherheit in der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) umzusetzen.

Der Bundesrat stellte in der Gesamtschau verschiedene Szenarien mit unterschiedlich hohen Zollreduktionen im Agrarbereich dar. Diese bezweckten, die Auswirkungen von hypothetischen Zollreduktionen modellbasiert aufzuzeigen. Dabei wurden auch Szenarien mit einer Zollreduktion gegenüber der EU dargestellt. Im Zusatzbericht wird klargestellt, dass der Bundesrat derzeit nicht beabsichtigt, ein solches Abkommen mit der EU zu verhandeln. Der aktuelle Stand der Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten zeigt zudem, dass die Konzessionen weniger weit gehen dürften, als dies im Szenario Mercosur in der Gesamtschau angenommen wurde.

In seinem Zusatzbericht stellt der Bundesrat weiter fest, dass die mit der aktuellen Agrarpolitik angestrebten Ziele in verschiedenen Bereichen erreicht werden können. Dies zeigen die zahlreichen durchgeführten Evaluationen. In bestimmten Bereichen (z.B. Ammoniak-Emissionen) verbleiben aber noch Ziellücken.

Der Zusatzbericht zeigt auch auf, wie die AP22+ sowie neue und modernisierte Handelsabkommen zur Umsetzung des neuen Artikels 104a der Bundesverfassung beitragen sollen. Im Fokus stehen der ökologische Leistungsnachweis, aber auch neue regionale Gesamtstrategien. Beim quantitativen Erhalt des Kulturlandes stehen raumplanerische Instrumente im Vordergrund.

Ferner wurde der Bundesrat beauftragt, die zeitlichen Abhängigkeiten zwischen den landwirtschaftlichen Volksinitiativen und der AP22+ aufzuzeigen. Eine Volksabstimmung zur Trinkwasserinitiative vor Beginn der Beratung der AP22+ im Erstrat ist möglich. Das erlaubt dem Parlament, das Ergebnis bei der Beratung der AP22+ zu berücksichtigen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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