Protokoll zu Zwangsarbeit tritt für die Schweiz in Kraft

Bern, 28.09.2018 - Das Protokoll zum Übereinkommen über Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) tritt für die Schweiz am 28. September 2018 in Kraft. Das Protokoll verstärkt den internationalen Rechtsrahmen in der weltweiten Bekämpfung der Zwangsarbeit und des Menschenhandels. Das SECO organisiert dazu eine thematische Veranstaltung.

Das 2014 von der IAO verabschiedete Protokoll enthält verbindliche Massnahmen zur Beseitigung von Zwangsarbeit in all ihren Formen, insbesondere zur Bekämpfung von Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung. Es modernisiert das 1930 in Kraft getretene und von der Schweiz 1940 ratifizierte Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit.

Die Massnahmen enthalten Verpflichtungen zur Prävention und Strafverfolgung von Menschenhandel, zum Schutz der Opfer und zur verbesserten nationalen und internationalen Kooperation in der Bekämpfung des Menschenhandels. Laut Schätzungen der IAO sind heute weltweit 25 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wird anlässlich des Inkrafttretens am 15. November 2018 einen Austausch mit den Schweizer Sozialpartnern organisieren und einen Workshop für interessierte Vertreter der Privatwirtschaft zu Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in globalen Wertschöpfungsketten durchführen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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