Gerichtlicher Vergleich zwischen dem SECO und der Digital Sourcing ApS, ehemals Lux International Sales ApS

Bern, 23.10.2018 - Nachdem das SECO am 29. Juni 2017 beim Handelsgericht des Kantons Bern gegen die Digital Sourcing Aps, ehemals Lux International Sales ApS eine Zivilklage eingereicht hatte, haben die Parteien am 18. / 24 Juli 2018 einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Das Handelsgericht Bern hat das Zivilverfahren deshalb als gegenstandslos abgeschrieben.

Das Unternehmen Digital Sourcing ApS hat bis anfangs 2018 auf der Webseite www.stylelux.ch Produkte aus dem Bereich Kosmetik und Schönheitspflege verkauft. Ferner hat Digital Sourcing ApS dieselben Produkte auch über Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram zum Verkauf angeboten. Anfangs April hat sie ihre Webseite www.stylelux.ch eingestellt, weil sie ihr Konsumentengeschäft verkauft hat.

Dem SECO sind zahlreiche Beschwerden aus der Schweiz gegen die Digital Sourcing Aps eingereicht worden. Betroffene Personen hatten beanstandet, sie hätten Waren erhalten, ohne dafür eine Bestellung ausgelöst zu haben. Auch seien bei der Lieferung Gebühren und Zollkosten sowie eine Rechnungsgebühr verrechnet, die vorher nicht erwähnt worden seien.

Deshalb hat das SECO im Juni 2017 eine Zivilklage beim Handelsgericht Bern eingereicht.

Digital Sourcing ApS bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Aufgrund des Verkaufs des Konsumentengeschäfts und der damit geänderten Umstände haben die Parteien die Angelegenheit vergleichsweise erledigt.

Digital Sourcing ApS verpflichtet sich für den Fall künftiger Geschäftstätigkeit in der Schweiz, den Bestellprozess in Onlineshops betreffend Preisbekanntgabe und Bestellauslösung transparenter zu gestalten. Diese Verpflichtung der Digital Sourcing ApS erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverletzung und Rechtspflicht.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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