Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Bern, 02.04.2019 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 29. März 2019 die Personenliste in Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst. Dabei werden acht natürliche Person neu in den Anhang aufgenommen. Gleichzeitig wird eine natürliche Person aus dem Anhang gestrichen und die Einträge von 20 natürlichen Personen und sechs Organisationen werden angepasst. Die Massnahmen treten am 2. April 2019 um 18:00 Uhr in Kraft.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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