Bundesrat ermöglicht Umsetzung von Ausnahmen zu Nordkorea-Sanktionen

Bern, 06.11.2019 - Der Bundesrat hat am 6. November 2019 die Sanktionen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea punktuell angepasst. Damit ermöglicht er die Umsetzung von Ausnahmen zum Exportverbot, welche zuvor durch das zuständige Sanktionskomitee des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen wurden. Die Änderung tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea verbietet den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und den Transport sämtlicher Güter der Zolltarifnummern 72 bis 89, darunter teilweise auch medizinisches und orthopädisches Material. In Übereinstimmung mit den relevanten Resolutionen des Sicherheitsrates sah die Verordnung bisher in diesem Zusammenhang aber lediglich für Schiffe eine Ausnahmemöglichkeit vor.

Mit der beschlossenen Verordnungsänderung kann die Lieferung von humanitären und anderen Gütern, für welche eine Ausnahmebewilligung des zuständigen Sanktionskomitees des UNO-Sicherheitsrates vorliegt, in Zukunft auch gestützt auf das Schweizer Recht bewilligt werden. Dies erhöht die Rechtssicherheit der beteiligten Akteure.

Für die Exporteure solcher Güter ändert sich nichts. Auch in Zukunft muss dem SECO jede Ausfuhr im Voraus angemeldet werden. Zudem werden wie bisher sämtliche Sendungen nach Nordkorea physisch überprüft.

Der Bundesrat hatte erstmals am 25. Oktober 2006 Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea beschlossen. Diese erfolgten gestützt auf die Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates, welche aufgrund des nordkoreanischen Nuklearprogramms erlassen wurden.


Adresse für Rückfragen

Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation, SECO, Tel. 058 463 52 75

Fabian Maienfisch, Stv. Leiter Kommunikation, SECO, Tel. 058 462 40 20



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

 

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-76955.html