Coronavirus: Unterstützung für externe Kinderbetreuung, Pilotphase für Tracing-App

Bern, 08.05.2020 - Nach der ausserordentlichen Session des Parlaments und wenige Tage vor dem nächsten Lockerungsschritt hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 Entscheide getroffen zum weiteren Vorgehen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Corona-App (Proximity-Tracing-App) sowie bei der Lockerung der Gastronomiebetriebe und der Einreisebeschränkungen. Der Bund wird mit 65 Millionen Franken Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen, die wegen der Coronakrise Ertragsausfälle haben. Wie diese Unterstützung im Detail erfolgt, wird der Bundesrat bis am 20. Mai 2020 in einer Verordnung festlegen. Bis dann wird er auch zuhanden des Parlaments die gesetzlichen Grundlagen für die Proximity-Tracing-App verabschieden. Vorher wird die App in einer Pilotphase getestet.

Zur Einführung einer mobilen Applikation (Proximity-Tracing-App), die ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der Nähe von infizierten Personen gestanden sind, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Das hat das Parlament diese Woche in der ausserordentlichen Session beschlossen (Motion SPK-S 20.3168). Dazu wird der Bundesrat das Epidemiengesetz entsprechend ergänzen und bis am 20. Mai eine dringende Botschaft vorlegen. Diese soll vom Parlament in der Sommersession im Juni beraten und verabschiedet werden. Bis die Gesetzesänderung beschlossen ist, soll die von der ETH, der EPFL und dem Bund entwickelte App in einer Pilotphase ausgiebig getestet werden. Für diese Testphase will der Bundesrat am 13. Mai eine befristete Verordnung erlassen.  

Die App soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Mit der App können potentiell Infizierte frühzeitig gewarnt und eine Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden, ohne dass die Privatsphäre preisgegeben wird. Die Nutzung der App ist freiwillig. Es werden keine Personendaten oder Ortsangaben der App-Nutzer verwendet. Alle Daten der App werden nach 21 Tagen laufend gelöscht. Die App soll nur in der Phase der Eindämmung zum Einsatz kommen. Sie ergänzt das Contact Tracing, das die Kantone ab nächster Woche wieder flächendeckend durchführen.  

Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Der Bund soll Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die infolge der Coronakrise Ertragsausfälle zu verzeichnen haben, mit 65 Millionen Franken unterstützen. Dies hat das Parlament ebenfalls in der ausserordentlichen Session beschlossen (Motionen WBK-N 20.3128 und 20.3129 WBK-S). Dazu wird der Bundesrat bis am 20. Mai eine Verordnung erlassen. Der Bund übernimmt ein Drittel der Kosten der Kantone. Diese entschädigen die Institutionen für entgangene Betreuungsbeiträge der Eltern. Die Verordnung gilt für sechs Monate mit Beginn am 17. März 2020. 

Öffnen der Gastronomie: Verordnung angepasst
Der Bundesrat hat zudem die Änderungen in der Covid-19-Verordnung für die Eröffnung der Gastronomiebetriebe am 11. Mai verabschiedet. Diese Lockerung hatte er am 29. April beschlossen. Erlaubt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern. Alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Tischen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. Der Bundesrat wurde zudem informiert über das Schutzkonzept, das die Branchenorganisationen nach den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und unter Einbezug der Sozialpartner erarbeitet haben. Um auch in den Restaurants das Contact Tracing zu ermöglichen, sollen von jeder Gästegruppe die Kontaktdaten einer Person erfasst werden. Diese Angaben sind freiwillig. 

Einreise- und Zulassungsbeschränkungen werden schrittweise gelockert
Vor einer Woche hatte der Bundesrat auch beschlossen, dass er die Corona bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern will. Zunächst sollen bereits früher eingereichte Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Auch Gesuche von Personen aus der EU/EFTA mit einem Vertrag, der bereits vor der Krise abgeschlossen wurde, sollen geprüft werden. Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie für EU/EFTA-Staatsangehörige soll zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Kontrollen an der Grenze werden weitergeführt. Grenzübergänge werden in Absprache mit den in- und ausländischen Partnerbehörden geöffnet und entsprechend kommuniziert. In seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 hat der Bundesrat nun die entsprechenden Verordnungsanpassungen verabschiedet und entschieden, diese auf den 11. Mai 2020 in Kraft zu setzen. Parallel dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einem Rundschreiben präzisiert, dass die Kantone auch Meldungen für den Stellenantritt von langjährigen Arbeitnehmenden bestätigen können, die jeweils beim gleichen Arbeitgeber in saisonal befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Kantone können zudem neue Meldungen für die kurzfristige Erwerbstätigkeit bearbeiten, die im Sinne eines zwingenden wirtschaftlichen Interesses unaufschiebbar sind. 


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation
+41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch

Zu den Gastrobetrieben:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV), Medienstelle
media@blv.admin.ch

Zu Einreisebeschränkungen:
Information und Kommunikation SEM
058 465 78 44, medien@sem.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Generalsekretariat EDI
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Letzte Änderung 30.01.2024

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