Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Venezuela
Bern, 07.07.2020 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat Anhang 1 der Verordnung geändert. Die EU hat am 29. Juni 2020 elf weitere Personen den Sanktionen unterstellt. Mit der Änderung von Anhang 1 werden diese Personen auch in die Schweizer Sanktionsliste übernommen. Die Massnahmen treten am 7. Juli 2020 um 18:00 Uhr in Kraft.
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Letzte Änderung 30.01.2024
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