Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien

Bern, 30.10.2020 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 29. Oktober 2020 Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien angepasst. Im Rahmen dieser Änderung wurden 18 bestehende Einträge aktualisiert und 7 natürliche Personen neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 30. Oktober 2020 um 18:00 Uhr in Kraft. Der Leitfaden betreffend Informationen und Empfehlungen zur Namensliste in Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien wurde ebenfalls aktualisiert.

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Letzte Änderung 30.01.2024

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