Rasche Prüfung der Ausfuhrgesuche der Crypto International AG und TCG Legacy in Liquidation
Bern, 30.12.2020 - Mit Antrag vom 10. Juni 2020 unterbreitete das WBF dem Bundesrat mehrere Einzelausfuhrgesuche für die Lieferung von Chiffriergeräten und Chiffriermodulen. Am 19. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Ersuchen der Bundesanwaltschaft um Ermächtigung zur Strafuntersuchung wegen allfälliger Widerhandlungen gegen die Güterkontrollgesetzgebung gestützt auf eine Strafanzeige des SECO gegen unbekannt stattgegeben. Gleichentags beschloss er, den Entscheid über die durch das WBF unterbreiteten Einzelausfuhrgesuche bis zum Abschluss der Untersuchungen durch die Bundesanwaltschaft auszusetzen.
Am 2. November 2020 hat die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte ihren Bericht zum Fall Crypto verabschiedet. In Empfehlung 10 fordert sie den Bundesrat auf, seine Ermächtigung für das Strafverfahren zu widerrufen. Danach solle das WBF den Nachfolgeunternehmen der Crypto AG alle beantragten Ausfuhrgesuche bewilligen, für deren Verweigerung keine nachvollziehbaren rechtlichen Gründe bestehen. Am 8. Dezember 2020 hat die Bundesanwaltschaft ihre Strafuntersuchung eingestellt.
Nach der Einstellung der Strafuntersuchung und gestützt auf die Empfehlung der Geschäftsprüfungsdelegation drängt sich ein rascher Entscheid über die 15 hängigen Einzelausfuhrgesuche im Gesamtwert CHF 7.9 Mio. von auf. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das WBF (SECO) angewiesen, die ausgesetzten Ausfuhrgesuche im Rahmen des üblichen Verfahrens aus Sicht des Güterkontrollrechts zu prüfen und zu bewilligen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das gleiche Verfahren gilt für die später eingereichten Ausfuhrgesuche der betroffenen Firmen.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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