Weiterhin Verbesserungspotenzial bei der Holzdeklaration

Bern, 27.04.2021 - Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte korrekt deklarieren, ist im Jahr 2020 stabil geblieben. Dies zeigen die Kontrollen durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK). Zum ersten Mal wurden verwaltungsstrafrechtliche Verfahren wegen Verletzung der Holzdeklarationspflicht eröffnet.

Das BFK führte im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 121 Kontrollen durch. Wie in den Vorjahren lag dabei der Fokus auf Unternehmen, deren Risiko für inkorrekte Deklaration vergleichsweise hoch war. Auch Unternehmen, die deklarationspflichtige Holzprodukte im Nebensortiment führen, wurden kontrolliert. Während der Corona-Krise gab es vermehrt Kontrollen beim Onlinehandel.

Erfreulich ist, dass fast ein Drittel (30%) der geprüften Unternehmen korrekt deklarierte. Das ist eine leichte Zunahme gegenüber dem Jahr 2019 (28%). Mehrere Unternehmen setzten ihre Deklarationspflicht – zum Teil aufgrund früherer Kontrollen des BFK – mit einem funktionierenden Deklarationssystem um.

Bei einem guten Drittel (wie im Vorjahr 35%) der Unternehmen waren die kontrollierten Produkte mehrheitlich korrekt deklariert. Unter den bemängelten Produkten betrafen 62% die Holzherkunft, bei mehr als 9% die deklarierte Holzart und bei 17% Prozent sowohl die deklarierte Holzart als auch die Holzherkunft. Bei 12% der bemängelten Produkte zweifelte das BFK die deklarierte Holzart an oder beanstandete einzig die fehlende Zugänglichkeit zum wissenschaftlichen Namen der Holzart. Die meisten Unternehmen, die nur teilweise korrekt deklarierten, sind Grossunternehmen mit vielen deklarationspflichtigen Produkten im Hauptsortiment. Das BFK wählte hauptsächlich Filialen aus, die bisher noch nicht kontrolliert wurden. 

Bei fast einem Drittel (32%) der Unternehmen war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Dies sind weniger als 2019 (35%). Es handelte sich hierbei hauptsächlich um kleine Unternehmen, die noch nie überprüft wurden und die sich ihrer Deklarationspflicht oft nicht bewusst waren. Meist fehlte eine Deklaration der Holzherkunft. 

Bei 3% (Vorjahr 2%) der Unternehmen fehlte bei allen kontrollierten Produkten sowohl die Angabe der Holzart als auch die Angabe der Holzherkunft.

Erstmals wurden zwei verwaltungsstrafrechtliche Verfahren eingeleitet: Bei zwei Kontrollen hat das BFK festgestellt, dass ein Produkt unbefriedigend deklariert wurde, das bereits zuvor beanstandet werden musste. Die Strafverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die bisherige Praxis der Kontrollen hat sich weitgehend bewährt. Dabei werden die Unternehmen darauf hingewiesen, dass sie bei erneuter mangelhafter Deklaration derselben Produkte mit verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen. Bei systembedingen Fehlern wird das BFK die Zusammenarbeit mit den betroffenen Firmen intensivieren.

Die 2012 in Kraft gesetzte Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Holzkohle, deren Kontrollen im vergangenen Jahr ergaben, dass die Deklaration dieser Produkte nicht immer korrekt war. 

Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden Sie auf:
https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/holzdeklaration/holzdeklarationspflicht.html


Adresse für Rückfragen

Kommunikation WBF
info@gs-wbf.admin.ch
+41 58 462 20 07


Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

Letzte Änderung 30.01.2024

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