Bundesrat erarbeitet zwei Botschaften zur administrativen Entlastung der Unternehmen

Bern, 04.03.2022 - Das Parlament hatte den Bundesrat beauftragt, Botschaften zur administrativen Entlastung von Unternehmen auszuarbeiten. Am 4. März 2022 hat der Bundesrat nun Kenntnis genommen von den Vernehmlassungen zu einem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) und zur Einführung einer Regulierungsbremse. Er beauftragte das WBF, zu beiden Vorlagen bis Ende 2022 Botschaften auszuarbeiten.

Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) werden gezielte Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen verankert und mit einer Erweiterung des Angebots auf der elektronischen Plattform "EasyGov" die Digitalisierungsvorteile bei Behördengängen besser ausgeschöpft. Mit der Regulierungsbremse sollen für Unternehmen besonders kostspielige Regulierungen im Parlament inskünftig einem qualifizierten Mehr unterstellt werden, was eine Verfassungsänderung erforderlich macht. Zu beiden Vorlagen wurden vom 28. April bis 18. August 2021 Vernehmlassungen durchgeführt.

Breite Unterstützung für das Unternehmensentlastungsgesetz

Die Vorlage zum UEG wird von einer Mehrheit der Kantone, sämtlichen stellungnehmenden Parteien (ausser der SP) sowie den Wirtschafts- und Branchenverbänden befürwortet. Die Befürworter betonen, dass das UEG einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der zunehmenden Belastungen der Unternehmen leiste und damit die wirtschaftliche Standortattraktivität verbessere. Zudem stärke die rasche und flächendeckende Verbreitung der zentralen Plattform Easygov die Digitalisierungsbestrebungen der öffentlichen Hand auf allen Ebenen. Eine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stellt die generelle Notwendigkeit eines neuen Gesetzes und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorlage in Frage.

Angesichts dieses Vernehmlassungsergebnisses hält der Bundesrat an den Inhalten der Vorlage zum UEG fest. Zu den wesentlichen Elementen der Vorlage gehören konsequente Regulierungskostenschätzungen und die Prüfung von Vereinfachungen für Unternehmen bei neuen Vorlagen, ein Monitoring der Regulierungsbelastungen, Bereichsstudien zur Evaluation bestehender Regulierungen sowie die gesetzliche Verankerung der zentralen Plattform Easygov. Der Bundesrat wird in der Botschaft aber auch die Schwächen im Unternehmensentlastungsgesetz aufzeigen. Mit der Botschaft zum UEG erfüllt der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag der Motion 16.3388 Sollberger.

Knappe Mehrheit für die Regulierungsbremse

Umstrittener ist das Vernehmlassungsergebnis zur Einführung einer Regulierungsbremse. Die Vorlage wird von einer knappen Mehrheit befürwortet und kann insbesondere auf die Unterstützung der bürgerlichen Parteien (SVP, FDP, die Mitte) sowie sämtlicher Wirtschafts- und Branchenverbände zählen. Hervorgehoben wird, dass die Regulierungsbremse die Transparenz über die Regulierungskosten erhöhe und das erhöhte Mehrheitserfordernis bei neuen Regulierungen die notwendige Aufmerksamkeit von Bundesverwaltung und Parlament auf die Belastungen der Unternehmen lenke. Eine Mehrheit der Befürwortenden fordert zudem eine neu zu schaffende unabhängige Stelle, welche bei neuen Vorlagen die Regulierungskostenschätzungen der federführenden Verwaltungseinheiten überprüfen soll Abgelehnt wird die Vorlage mitunter von einer Mehrheit der Kantone und den übrigen Parteien (SP, GRÜNE, GLP und EVP). Sie kritisieren zumeist die bevorzugte Behandlung der Unternehmensinteressen im Gesetzgebungsprozess, den reinen Kostenfokus einer solchen Regulierungsbremse sowie mögliche Anwendungsschwierigkeiten.

Der Bundesrat hat in Kenntnis des Vernehmlassungsergebnisses entschieden, zwar eine Botschaft zur Einführung einer Regulierungsbremse auszuarbeiten und damit den Auftrag des Parlaments (Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion) zu erfüllen. Der Bundesrat ist aber gegen die Einführung einer Regulierungsbremse und wird in der Botschaft auf einen Antrag auf Zustimmung des Erlassentwurfes verzichten. In einer Regulierungsbremse sieht der Bundesrat die Gefahr, dass Reformen durch eine Minderheit blockiert werden könnten. Im weiteren besteht die Gefahr, dass eine Regulierungsbremse zusätzliche Bürokratie schafft.

Die beiden Botschaften zum UEG und zur Einführung einer Regulierungsbremse sollen bis Ende 2022 ausgearbeitet werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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