Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für ein Investitionsprüfgesetz

Bern, 18.05.2022 - Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 die Vernehmlassung für ein Investitionsprüfgesetz eröffnet. Zuvor hatte das Parlament mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder entsprechende gesetzliche Grundlagen gefordert. Der Bundesrat spricht sich weiterhin gegen die Einführung einer Investitionsprüfung aus. Begründung: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend.

Das Investitionsprüfgesetz soll eine Gefährdung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindern.

Mögliche Gefährdungen werden vor allem bei Investoren mit einer staatlichen Nähe erwartet. Entsprechend sollen Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren in allen Branchen einer Genehmigungspflicht unterliegen. Zusätzlich wird definiert, in welchen besonders kritischen Bereichen für alle ausländischen - staatlichen und privaten - Investoren eine Genehmigungspflicht bestehen soll. Kleine Unternehmen sollen hingegen grundsätzlich ausgenommen werden, indem eine Bagatellschwelle gesetzt wird.

Offenheit als zentraler Erfolgsfaktor

Die Schweiz zählt zu den weltweit grössten Empfängern von ausländischen Investitionen. Gleichzeitig gehört sie zu den weltweit grössten Investoren im Ausland. Die Politik der Offenheit gegenüber Investitionen aus dem Ausland ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Attraktivität als Investitionsstandort soll deshalb auch bei der Einführung einer Investitionsprüfung grundsätzlich gewahrt bleiben.

Die Investitionsprüfung soll daher zielgerichtet, griffig und administrativ schlank ausgestaltet werden. Wichtig ist ausserdem, dass sich die Regelung zur Investitionsprüfung durch eine möglichst hohe Transparenz, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit auszeichnet und die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Sie soll zudem mit den bereits bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sein.

Für die Durchführung der Investitionsprüfung sowie die Koordination mit den mitinteressierten Verwaltungseinheiten soll das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verantwortlich sein. Der Entscheid, ob jeweils ein Prüfverfahren einzuleiten ist oder nicht, soll im Konsens unter den beteiligten Verwaltungseinheiten gefällt werden. Besteht bei einem Prüfverfahren Uneinigkeit zwischen den beteiligten Verwaltungseinheiten oder Einigkeit, dass die Übernahme zu untersagen ist, soll der Bundesrat über eine Genehmigung befinden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 9. September 2022.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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