Schweiz sanktioniert Lieferung iranischer Drohnen nach Russland

Bern, 02.11.2022 - Das für Sanktionen zuständige WBF hat gemeinsam mit dem EDA entschieden, die Sanktionen der EU betreffend die Lieferung von iranischen Drohnen nach Russland zu übernehmen. Hingegen haben die beiden Departemente beschlossen, die im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten erlassenen EU-Sanktionen gegenüber Iran nicht zu übernehmen. Der Entscheid wurde unter Einbezug aller innen- und aussenpolitischen Interessen der Schweiz gefällt, darunter auch die guten Dienste der Schweiz in Iran. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 2. November 2022 über diese Entscheide informiert. Gleichzeitig verurteilt die Schweiz erneut die Gewaltanwendung der iranischen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten klar und fordert Iran auf bilateraler und multilateraler Ebene zur Einhaltung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Die EU hat am 20. Oktober 2022 Sanktionen gegen drei iranische Personen und eine iranische Einrichtung ausgesprochen. Sie sollen an der Entwicklung und Lieferung von Drohnen an Russland beteiligt gewesen sein, welche im Krieg in der Ukraine eingesetzt werden. Zuvor hatte die EU am 17. Oktober 2022 elf Personen und vier Organisationen sanktioniert, die im Zusammenhang mit dem Tod von Mahsa Amini und der gewaltsamen Reaktion der iranischen Behörden auf die anschliessenden Demonstrationen stehen.

Nach dem Tod von Mahsa Amini hatte die Schweiz den Vorfall als eines der ersten Länder auf höchster Stufe mit Iran thematisiert und eine rasche, unabhängige und unparteiische Aufklärung gefordert. Die Schweiz hat zudem die Gewaltanwendung der iranischen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten klar verurteilt und Iran mehrfach auf bilateraler und multilateraler Ebene zur Einhaltung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen aufgefordert. Sie wird die Lage weiterhin genau verfolgen und den kritischen Dialog mit der iranischen Regierung weiterführen.

Die Schweiz hat nach einer Abwägung aller innen- und aussenpolitischen Interessen entschieden, nur die Sanktionen im Zusammenhang mit den Drohnenlieferungen zu übernehmen. Die fünf Schutzmachtmandate (USA in Iran, Iran in Saudi-Arabien/Saudi-Arabien in Iran, Iran in Kanada, Iran in Ägypten), welche die Schweiz im Zusammenhang mit Iran unterhält, sind ebenfalls in die Abwägung miteingeflossen.

Bestehende Sanktionen und kritischer Dialog mit Iran werden weitergeführt

An den bereits erlassenen weitreichenden Sanktionen gegenüber Iran hält die Schweiz fest. Darunter befinden sich auch Finanz-, Reise- und Gütersanktionen.

Die Schweiz ist eines von wenigen Ländern, welche einen regelmässigen bilateralen Dialog zu Menschenrechts- und Justizfragen mit Iran führt. Der Dialog bietet der Schweiz die Möglichkeit, ihre Erwartungen und konkreten Forderungen zur Meinungsäusserungsfreiheit, Abschaffung der Todesstrafe, Bekämpfung der Folter, Schutz von Minderheiten und Frauenrechte im direkten Gespräch mit den iranischen Behörden zu äussern. Zusätzlich thematisiert die Schweiz die Menschenrechtssituation in Iran auch häufig bei hochrangigen Treffen und Interventionen auf multilateraler Ebene wie der UNO-Generalversammlung oder dem Menschenrechtsrat.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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