Nachhaltige Unternehmensführung: Bundesrat legt weiteres Vorgehen fest

Bern, 02.12.2022 - Der Bundesrat will bei der nachhaltigen Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt auch künftig eine international abgestimmte Regelung. Dies hat er an einer Aussprache vom 2. Dezember 2022 bestätigt. Ein Bericht der Verwaltung zeigt auf, inwiefern sich das Schweizer Recht von den beschlossenen und geplanten EU-Regulierungen unterscheidet und macht eine erste Einschätzung, welche Auswirkungen für die Schweizer Wirtschaft von entsprechenden Entscheiden der EU zu erwarten wären. Darauf gestützt hat der Bundesrat das weitere Vorgehen festgelegt.

Die Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen wurde am 29. November 2020 an der Urne abgelehnt. Damit traten am 1. Januar 2022 die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) für eine nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt gemäss dem Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft. Zum einen sind grosse Schweizer Unternehmen seither gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen. Zum anderen müssen Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien besondere und weitgehende Sorgfalts- und Berichtserstattungspflichten einhalten. Mit dieser Regelung hat sich die Schweiz für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden.

An seiner Aussprache vom 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat dieses Vorgehen nun erneut bekräftigt. Er räumt dabei der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt weiterhin einen hohen Stellenwert ein. Die Aussprache erfolgte vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der EU. Einerseits hat die EU inzwischen ihre Richtlinie zur Berichterstattungspflicht über die Nachhaltigkeit revidiert. Andererseits liegt seit Februar 2022 ein Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Richtlinie zu weitgehenden Sorgfaltsprüfungspflichten vor, zu der aber erst im Laufe des nächsten Jahres ein Entscheid der EU zu erwarten ist.

In einem Bericht, den das Bundesamt für Justiz (BJ) zusammen mit den fachkundigen Stellen anderer Departemente erarbeitet hat, zeigt die Verwaltung auf, inwiefern sich die geltende Schweizer Gesetzgebung sowie die Aktionspläne für noch mehr Schutz von Mensch und Umwelt von den beschlossenen und geplanten Regelungen in der EU unterscheiden. Der Bericht enthält ausserdem eine erste Einschätzung, wie sich diese EU-Regelungen auf die Schweiz auswirken könnten.

Nachhaltigkeitsberichterstattung - neue Regelung in der EU

Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die EU die bestehende Richtlinie revidiert und Ende November verabschiedet. Im Unterschied zur geltenden Regelung in der Schweiz verlangt die EU neu, dass bereits Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption sowie die dazu ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten müssen. Ausserdem ist neu die Prüfung der Berichterstattung durch eine externe Revisionsstelle vorgesehen. Da rund 60 Prozent der Schweizer Exporte in die EU fliessen, wird die Schweizer Wirtschaft in hohem Mass von dieser EU-Richtlinie betroffen sein. Der Bundesrat geht darum von einem Anpassungsbedarf der Schweizer Regelung aus. Er hat entschieden, bis spätestens im Juli 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten und deren Folgen für die Schweizer Wirtschaft zu untersuchen.

Sorgfaltspflichten - Entscheid der EU noch ausstehend

Im Gegensatz zur Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist im Bereich der Sorgfaltsprüfungspflichten derzeit noch nicht absehbar, wie die entsprechende Richtlinie der EU dereinst aussehen wird und welchen Ermessensspielraum sie den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in die nationale Gesetzgebung lässt. Es lassen sich allfällige Konsequenzen einer künftigen EU-Regelung für die Unternehmen in der Schweiz und den hiesigen Wirtschaftsstandort daher auch noch nicht zuverlässig abschätzen. Im erwähnten Vorschlag der EU-Kommission zuhanden des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats ist aber namentlich eine Drittstaatenregelung vorgesehen. Auch Schweizer Unternehmen müssten sich demnach - sofern sie in der EU tätig sind - an die EU-Regulierung halten. Damit für Schweizer Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile entstehen, will der Bundesrat bis Ende 2023 die Auswirkungen der künftigen EU-Richtlinie vertieft analysieren.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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