Bilaterale Verhandlungen II mit der EU: Zweite Verhandlungsrunde über Liberalisierung der Dienstleistungen

Bern, 27.09.2002 - Am 27.09.2002 haben sich in Bern die Schweiz und die EU zur zweiten Verhandlungsrunde über die Liberalisierung der Dienstleistungen getroffen. Die Verhandlungspartner machten eine Bestandesaufnahme über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im schweizerischen und europäischen Dienstleistungsrecht und diskutierten institutionelle Aspekte. Erwartungsgemäss wurde die institutionelle Ausgestaltung des Abkommens als einer der Hauptverhandlungsgegenstände identifiziert. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Anfang November 2002 vorgesehen.

Die Dienstleistungen bilden eines der zehn Themen, über welche die Schweiz im Rahmen der Bilateralen II mit der EU verhandelt. Mit dem Abkommen will die Schweiz den schweizerischen Dienstleistungserbringern den gleichberechtigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt verschaffen. Gleichzeitig soll den schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten zu billigeren Preisen eine grössere Auswahl an Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Das Abkommen würde zudem eine bedeutende Lücke in den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU schliessen, da im Dienstleistungsbereich bis anhin keine umfassenden Verträge bestehen.

In der heutigen Verhandlungsrunde erfolgte eine Bestandesaufnahme über die Resultate der gemeinsamen Expertengespräche, welche in den vergangenen Wochen stattgefunden hatten. Diese Expertentreffen hatten zum Ziel, das schweizerische und europäische Dienstleistungsrecht einer vergleichenden Analyse zu unterziehen und institutionelle Grundsatzfragen zu klären. Dabei konnte zwischen den beiden Rechtsordnungen generell ein hoher Grad an Übereinstimmung festgestellt werden. Unterschiede bestehen aber namentlich bei der Amtshilfe unter Finanzmarktaufsichtsbehörden, der Definition der Geldwäscherei sowie beim Liberalisierungsziel und -tempo bei den Postdienstleistungen. Einer weiteren Klärung bedürfen zudem die Folgen des ablehnenden Volksentscheids zum Elektrizitätsmarktgesetz. Auch in Bezug auf die institutionelle Ausgestaltung des Abkommens  gehen die Meinungen zur Zeit noch auseinander.

In den kommenden Verhandlungsrunden wird es nun darum gehen, in den abweichenden Punkten Lösungen zu finden, welche den berechtigten Anliegen der EU und der Schweiz Rechnung tragen. Die beiden Delegationsleiter, Direktor Hervé Jouanjean von der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission und Botschafter Oscar Zosso vom Staatssekretariat für Wirtschaft, haben vereinbart, sich Anfang November 2002 für eine nächste Verhandlungsrunde zu treffen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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