Bilaterale Verhandlungen II mit der EU: Dritte Verhandlungsrunde über die Liberalisierung der Dienstleistungen
Bern, 08.11.2002 - Die Delegationsleiter der Schweiz und der Europäischen Union haben sich am 08.11.2002 für ihre dritte Verhandlungsrunde über die Liberalisierung der Dienstleistungen getroffen. Dieses Treffen ermöglichte es, gewisse Fragen zu vertiefen, betreffend welcher Unterschiede zwischen der schweizerischen Gesetzgebung und dem Acquis communautaire festgestellt worden waren. Die institutionellen Fragen wurden ebenfalls zur Sprache gebracht. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Anfang Dezember vorgesehen.
Die Dienstleistungen bilden eines der zehn Themen, über welche die Schweiz im Rahmen der Bilateralen II mit der EU verhandelt. Mit dem Abkommen will die Schweiz den schweizerischen Dienstleistungserbringern den gleichberechtigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt verschaffen. Gleichzeitig soll den schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten zu billigeren Preisen eine grössere Auswahl an Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Das Abkommen würde zudem eine bedeutende Lücke in den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU schliessen, da im Dienstleistungsbereich bis anhin keine umfassenden Verträge bestehen.
Die heutige Verhandlungsrunde ermöglichte es, die Analyse der Unterschiede zwischen der schweizerischen Gesetzgebung und dem acquis communautaire zu vertiefen. Zu den besprochenen Themenbereichen gehörten unter anderem die Geldwäscherei, die kantonalen Monopole im Bereich der Schadensversicherungen und die Liberalisierung im Postbereich.
Die Delegationen haben ebenfalls über die institutionellen Fragen gesprochen. Die Delegationen haben die Entscheidmechanismen des Abkommens, die Kompetenzen der Behörden beider Parteien und die Konsultationsverfahren diskutiert.
Die beiden Delegationsleiter, Direktor Hervé Jouanjean von der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission und Botschafter Oscar Zosso vom Staatssekretariat für Wirtschaft, haben vereinbart, sich Anfang Dezember für eine nächste Verhandlungsrunde zu treffen.
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Letzte Änderung 30.01.2024
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