Schweiz ratifiziert WTO-Übereinkommen über Fischereisubventionen

Bern, 20.01.2023 - Die Schweiz hat am 20. Januar 2023 als erstes Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) das Übereinkommen über Fischereisubventionen ratifiziert. Dieses verbietet schädliche Subventionen an die Hochseefischerei und leistet einen wichtigen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Mit der raschen Ratifikation trägt die Schweiz dazu bei, dass das Übereinkommen seine positiven Wirkungen entfalten kann. Bundesrat Guy Parmelin hat die Ratifikationsurkunde der Generaldirektorin der WTO Ngozi Okonjo-Iweala am Rande des WEF in Davos überreicht.

Die Verhandlungen über Fischereisubventionen waren an der 12. Ministerkonferenz der WTO am 17. Juni 2022 beendet worden. Der Bundesrat hatte das Übereinkommen über Fischereisubventionen am 16. November 2022 für die Schweiz genehmigt. Das Übereinkommen stellt einen grossen Schritt für die nachhaltige Nutzung der Meere dar. Es verbietet Subventionen für illegale, ungemeldete oder unregulierte Hochseefischerei sowie für Fischerei in bereits überfischten Beständen und für Fischerei in nicht regulierten Hochseegebieten.

Durch den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen konnte die WTO einen wichtigen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen leisten. In der Agenda 2030 widmet sich das Ziel 14 dem Erhalt der Ozeane. Das darunterfallende Ziel 14.6 fordert explizit ein Verbot von gewissen Subventionsformen im Rahmen der entsprechenden WTO-Verhandlungen.

Das Übereinkommen wird in Kraft treten, sobald zwei Drittel der 164 Mitglieder ihre Ratifikationsurkunden bei der WTO hinterlegt haben.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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