Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2022

Bern, 07.03.2023 - Schweizer Unternehmen haben 2022 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 955,0 Millionen Franken Kriegsmaterial in 60 Länder exportiert. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um rund 29 Prozent und einem Anteil von 0,25* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.

Die gesamte Warenausfuhr** aus der Schweiz ist 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent höher ausgefallen. Die Kriegsmaterialausfuhren verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme, und zwar um 212,2 Millionen Franken auf 955,0 Millionen Franken. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber 2021 um rund 29 Prozent. Damals wurde Kriegsmaterial für 742,8 Millionen Franken exportiert.

Grösster Abnehmer ist Katar

Die fünf Hauptabnehmerländer waren Katar mit Lieferungen im Wert von 213,4, Millionen Franken, gefolgt von Dänemark mit 136,2 Millionen Franken, Deutschland mit 131,7 Millionen Franken, Saudi-Arabien mit 111,1 Millionen Franken und den USA mit 61,5 Millionen Franken.

Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode waren die Ausfuhren von Flugabwehrsystemen nach Katar (194,3 Millionen), gepanzerten Radfahrzeugen nach Dänemark (130,3 Millionen), Lieferungen von Ersatzteilen zu Flugabwehrsystemen nach Saudi-Arabien (65,1 Millionen), diversen Munitionsarten und Munitionskomponenten nach Deutschland (52,2 Millionen) sowie der Export von gepanzerten Radfahrzeugen nach Botswana (33,3 Millionen).

Rund 56 Prozent (2021: 65 %) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimen für die Kontrolle strategisch sensibler Güter angehören (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung)***.

Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 50,4 Prozent (2021: 65,0 %) aller Ausfuhren aus, nach Asien 36,1 Prozent (10,9 %), nach Amerika 7,1 Prozent (13,3 Prozent), nach Afrika 4,0 Prozent (9,6 %) und nach Australien 2,4 Prozent (1,2 %).

Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial (Anhang 1 der KMV), dann entfielen im Jahr 2022 26,5 Prozent auf Panzerfahrzeuge (Kat. KM 6) und 24,8 Prozent auf Munition und Munitionsbestandteile (Kat. KM 3). 18,2 Prozent entfielen auf Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 2), 16,8 Prozent auf Feuerleiteinrichtungen (Kat. KM 5), 5,4 Prozent auf Kleinwaffen (Kat. KM 1) und 4,8 Prozent auf Bestandteile zu Kampfflugzeugen (Kat. KM 10).
Die restlichen 3,5 Prozent verteilten sich auf 7 weitere Kategorien.

Leichte Zunahme der erteilten Bewilligungen bei den besonderen militärischen Gütern

Das SECO veröffentlicht ebenfalls eine Statistik zu den erteilten Einzelbewilligungen von besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 der Güterkontrollverordnung (u.a. Schutzsysteme gegen Torpedos und Drohnen, Minenräumausrüstung, ABC-Schutzausrüstung, ballistische Schutzausrüstung). Der Gesamtwert der nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung neu erteilten Einzelbewilligungen belief sich 2022 auf 69 Millionen Franken (2021: 58 Mio.).

Kriegsmaterialexporte vor dem Hintergrund des Konflikts in der Ukraine
Die Schweiz wendet im Verhältnis Russland–Ukraine seit der russischen Annexion der Krim 2014 das Neutralitätsrecht an, welches Teil des Völkergewohnheitsrechts ist. Dieses bleibt auch während der aktuellen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine anwendbar.

Aufgrund des neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots kann die Schweiz Anfragen um Weitergabe von Kriegsmaterial mit Schweizer Ursprung an die Ukraine nicht zustimmen, solange diese in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Zudem schliessen auch die Bewilligungskriterien des Schweizer Kriegsmaterialgesetzes, welche 2021 durch das Parlament verschärft wurden, die Lieferung von Kriegsmaterial an Länder aus, die in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.

* Aufgrund der Berücksichtigung des Reparaturverkehrs und der temporären Ausfuhren lässt sich dieser Wert nicht mit den vor dem Jahr 2018 publizierten Werten vergleichen.
** Gesamter Aussenhandel, d.h. inkl. Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
*** Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.


Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch



Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

Letzte Änderung 14.05.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

Mediensprecherin

Tschanz Françoise
Tel. +41 58 463 05 70
E-Mail

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-93443.html