EFTA-Minister treffen sich am 17. Dezember in Genf

Bern, 15.12.2004 - Das nächste Ministertreffen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) findet am 17. Dezember 2004 in Genf statt. Bundespräsident Joseph Deiss wird die Schweizer Delegation anführen. Mit der Tunesischen Republik wird ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Weiter werden die Minister der EFTA-Staaten mit ihrem koreanischen Amtskollegen Verhandlungen im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Südkorea lancieren.

Die Minister der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) werden Fragen zur Drittlandpolitik der EFTA erörtern. Das derzeitige Netz von vierzehn Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Partnern in Südosteuropa, im Mittelmeerraum und in Übersee gewährleistet den Schweizer Wirtschaftsakteuren Zugang zu bedeutenden Märkten ausserhalb der EU, dies zu den gleichen Bedingungen, die auch für ihre wichtigsten Konkurrenten gelten. Die Freihandelsabkommen der EFTA stellen – nebst den Beziehungen mit der EU und der WTO-Mitgliedschaft – einen der drei Pfeiler der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz dar.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens mit Tunesien schliessen die EFTA-Mitgliedsstaaten das siebte Freihandelsabkommen mit einem Teilnehmerstaat des Barcelona-Prozesses ab. Im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU soll bis im Jahr 2010 eine umfassende Freihandelszone in Europa und im Mittelmeerraum geschaffen werden. Zusammen mit den Abkommen, welche die EFTA bereits mit der Türkei, Israel, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Jordanien und Libanon abgeschlossen hat, wird das neue Abkommen mit Tunesien den EFTA-Staaten die Teilnahme an der zukünftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer ermöglichen. Die tunesische Delegation, die zur Unterzeichnung des Abkommens nach Genf reist, wird von Aussenminister Abdelbaki Hermassi angeführt werden. Wie die anderen EFTA-Abkommen im Mittelmeerraum umfasst das Übereinkommen mit Tunesien den Handel mit Industrieprodukten, landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten und Fisch. Zusätzlich zum Freihandelsabkommen wurde eine bilaterale Vereinbarung über Agrarrohstoffe getroffen. Enthalten sind auch Bestimmungen über den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sowie Entwicklungsklauseln für den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen.

Die formelle Lancierung der Verhandlungen für ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Südkorea, die als Prozess bereits anlässlich der Wirtschaftsmission von Bundesrat Joseph Deiss in Seoul im November 2003 eingeleitet wurden, erfolgt im Anschluss an Vorabklärungen, welche die Vorteile der Handelsliberalisierung (Güter und Dienstleistungen) und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung der bilateralen Handelsbeziehungen aufgezeigt haben. Die koreanische Delegation, die zur Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung nach Genf reist, wird unter der Leitung des koreanischen Handelsministers Hyon-chong Kim stehen. Nach dem Abkommen mit Singapur im Jahr 2002 ist Südkorea der zweite Partner in Asien, mit dem die EFTA ein Freihandelsabkommen aushandelt.

Die Medienvertreter sind eingeladen, der Unterzeichnung der Erklärung zur Lancierung der Verhandlungen mit Südkorea am 16. Dezember 2004 zwischen 20.00 et 20.45 Uhr im Hôtel Président Wilson, Saal Appollon, Genf, sowie an der Unterzeichnung des Abkommens mit Tunesien am 17. Dezember 2004 zwischen 10.30 und 11.30 Uhr im EFTA-Gebäude, Genf, beizuwohnen. Bundespräsident Joseph Deiss, die Minister aus Südkorea, Tunesien, Norwegen, Island und Liechtenstein stehen nach den Feierlichkeiten für Fragen zur Verfügung.

Bern, 15. Dezember 2004

Für weitere Auskünfte:
Minister Christian Etter
Integrationsbüro EDA/EVD
Leiter Ressort EFTA
Tel. +41 (0)31 324 08 62


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Letzte Änderung 30.01.2024

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