Sanktionsmassnahmen gegenüber Sudan

Bern, 25.05.2005 - Der Bundesrat hat am 25.05.2005 die Verhängung von Sanktionen gegenüber Sudan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Schweiz setzt damit entsprechende Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates um. Die Verordnung tritt am 26.05.2005 in Kraft.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan sieht ein Rüstungsgüterembargo, Finanzsanktionen sowie Reiserestriktionen vor.

Die Schweiz setzt mit der Verordnung die UNO-Sicherheitsratsresolution 1556 (2004) vom 30.07.2004 und die Sicherheitsratsresolution 1591 (2005) vom 29.04.2005 um.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes exportierte die Schweiz bereits in den vergangenen Jahren praktisch kein Kriegsmaterial nach Sudan: Von 2000 bis 2004 beliefen sich die Ausfuhren auf 7500 Franken.

Die von den Finanzsanktionen und Reiserestriktionen betroffenen natürlichen Personen sowie Unternehmen und Organisationen sind vom zuständigen Sanktionskomitee der UNO bisher noch nicht bezeichnet worden. Sobald diese Namensliste vorliegt, wird sie in die schweizerische Sanktionsverordnung übernommen werden.


Bern, 25. Mai 2005


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Letzte Änderung 30.01.2024

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