Besserer Zugang für die Produkte der Entwicklungsländer

Bern, 30.03.2011 - Der Bundesrat hat am 30. März 2011 die Totalrevision der Verordnung über die Ursprungsregeln für Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer angenommen. Diese Revision öffnet den Weg zu einer Zunahme der Importe aus den Entwicklungsländern.

Wie andere entwickelte Länder gewährt die Schweiz den Entwicklungsländern über ihr allgemeines Präferenzsystem (APS) unilaterale Zollpräferenzen. Das schweizerische APS erlaubt den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) seit seiner letzten Revision im Jahre 2007, ihre Waren zollfrei und ohne Quoten in die Schweiz zu exportieren.

Die oben erwähnte Revision wird am 1. Mai 2011 in Kraft treten. Sie zielt darauf ab, dass die begünstigten Länder vermehrt vom schweizerischen APS Gebrauch machen. In der aktuellen Praxis wird das Potenzial des schweizerischen APS nur zu 40 Prozent ausgeschöpft. Dies ist unter anderem darin begründet, dass die Regeln zur Feststellung des Ursprungs der Produkte komplex sind. Im Jahre 2010 sind Waren im Werte von total 4,3 Milliarden Franken in die Schweiz gelangt, die in den Genuss des APS kamen (provisorische Zahlen). Der Gesamtbetrag hätte sich aber auf 10,5 Milliarden Franken erhöhen können, wenn alle Exporteure, die potenziell vom schweizerischen APS begünstigt wären, davon Gebrauch gemacht hätten. Die Lockerung dieser Regeln, wie sie in der oben erwähnten Revision vorgesehen ist, verbessert für Produkte der Entwicklungsländer den Zugang zum schweizerischen Markt. Die wichtigsten vorgenommenen Änderungen sind eine Verminderung der Anzahl der spezifischen Regeln und eine Verminderung des erforderlichen lokalen Mehrwerts. Eine grosse Anzahl von Gütern aus den am wenigsten entwickelten Ländern werden ausserdem bevorzugt, indem für sie noch günstigere Regeln als für die anderen Entwicklungsländer gelten.

Ausserdem passt die Schweiz mit der aktuellen Revision ihre Regeln für den bevorzugten Ursprung den Regeln der EU an, die Ende 2010 eingeführt wurden. Die Ähnlichkeit dieser Regeln mit jenen der EU - wie auch mit jenen von Norwegen und der Türkei - erleichtert die Durchfuhr der Produkte aus den Ländern in hohem Masse, die vom schweizerischen APS und von den APS unserer Nachbarländer begünstigt sind. Die Produzenten aus den Entwicklungsländern werden so auf der Ebene der Ursprungsregeln von einem einheitlichen europäischen Markt profitieren können.


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Letzte Änderung 12.02.2020

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