Erweiterung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen Schweiz-EU

Bern, 17.12.2012 - Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 17. Dezember 2012 das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA CH-EU), um ein Kapitel über Sprengstoffe für zivile Zwecke erweitert. Das Abkommen wurde im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossen. Gleichzeitig wurde das Kapitel über Spielzeuge im MRA CH-EU aktualisiert. Die Änderungen treten am heutigen Tag in Kraft.

Die schweizerische Industrie exportiert jährlich Sprengstoffe im Wert von über 5 Mio. CHF in die EU. Gestützt auf das neue Kapitel über Sprengstoffe für zivile Zwecke werden den Schweizer Herstellern Identifikationsnummern für die Kennzeichnung ihrer Produkte zugeteilt, welche im ganzen EU-Raum anerkannt sind.  Schweizer Hersteller müssen ihre Produkte folglich nicht mehr mit der Kennnummer des Importeurs markieren. Damit werden die Produktionskosten und der administrative Aufwand gesenkt sowie die die Wettbewerbsposition der Produkte von Schweizer Herstellern auf dem EU-Markt verbessert. Ausserdem ermöglicht die einheitliche Kennzeichnung der Sprengmittel eine effizientere Rückverfolgung bei Missbrauch, was einen erhöhten Schutz der Bevölkerung bedeutet. Nebst der Kennzeichnung wird neu für den Transport von Explosivstoffen innerhalb des EU-Raumes das Mitführen einer Begleitdokumentation erforderlich.

Nach der jüngst erfolgten Anpassung der Schweizer Spielzeuggesetzgebung an die europäische Spielzeugrichtlinie wurde auch das entsprechende Produktekapitel im MRA CH-EU revidiert. Das Inverkehrbringen von Spielzeugen in der EU und der Schweiz wird somit weiterhin durch die gegenseitige Anerkennung der Vorschriften (zum Beispiel die Angaben zu Hersteller und Importeur) erleichtert. Die Revision sieht zudem eine engere Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden vor, wodurch der Verbraucherschutz erhöht wird.


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Letzte Änderung 12.02.2020

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