Freihandelsabkommen Schweiz-China tritt am 1. Juli 2014 in Kraft

Bern, 30.04.2014 - Die internen Genehmigungsverfahren für das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China sind abgeschlossen, so dass das Abkommen am kommenden 1. Juli in Kraft treten kann. Das umfassende bilaterale FHA ist am 6. Juli 2013 von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und dem chinesischen Handelsminister unterzeichnet worden.

Das FHA verbessert den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, erhöht die Rechtssicherheit für den Schutz des geistigen Eigentums und allgemein für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch. Mit dem FHA werden die Zölle - zum Teil mit Übergangsfristen - auf dem grössten Teil des bilateralen Handels vollständig oder teilweise abgebaut.

Bereits am kommenden 9. Juni wird das bilaterale Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen in Kraft gesetzt, welches gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen  abgeschlossen wurde.


Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 12.02.2020

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

 

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news/medienmitteilungen-2014.msg-id-52819.html