Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Exportrisikoversicherungsgesetz

Bern, 21.05.2014 - Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 die Botschaft zum teilrevidierten Exportrisikoversicherungs¬gesetz (SERVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, dass die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) auch in Zukunft bedürfnisgerechte und wettbewerbsfähige Dienstleistungen anbieten kann. Schweizer Unternehmen sollen ihre Exportgeschäfte zu vergleichbaren Bedingungen wie ausländische Mitbewerber finanzieren und absichern können. Die Massnahmen werden vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.

Die Schweiz hat traditionell eine international stark vernetzte Volkswirtschaft. Mit der Globalisierung ist der Exportanteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen 2004 und 2013 von 45 auf rund 52 Prozent angewachsen. Die SERV ist ein integraler Bestandteil der Standortfaktoren der Schweiz. Sie unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Exporteure und trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Angesichts des Strukturwandels in der Finanzbranche gewinnen die Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten im verschärften internationalen Wettbewerb erheblich an Bedeutung. Der Strukturwandel im Finanzbereich, die zunehmende Regulierung der Finanzdienstleister und die als Antwort darauf entstehenden neuen Deckungsangebote der konkurrierenden Exportkreditagenturen erfordern eine regelmässige Überprüfung des Deckungsangebots der SERV.

Im Einzelnen erfordert die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der SERV die folgenden Massnahmen, welche über eine Teilrevision des SERV-Gesetzes (SERVG) und durch Anpassungen der SERV-Verordnung (SERV-V) erreicht werden sollen:

  • Das Angebot der SERV soll dauerhaft mit der Fabrikationskreditversicherung, der Bondgarantie und der Refinanzierungsgarantie ergänzt werden. Diese drei Instrumente tragen zur Liquiditätsverbesserung der Exporteure bei. Dadurch soll der schweizerischen Exportwirtschaft ermöglicht werden, im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz bestehende Benachteiligungen zu verringern.

  • Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, weitere Verbesserungen vorzunehmen, welche aufgrund der mehr als siebenjährigen Erfahrung der SERV und ihrer Versicherungsnehmer als zweckdienlich erscheinen. Dazu gehören Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Abschluss von privatrechtlichen Rückversicherungsverträgen und der künftige Abschluss von Versicherungen in der Regel durch Verfügungen statt wie bisher durch öffentlich-rechtliche Verträge.

  • Mit der Teilrevision der SERV-V sollen die Anforderungen an den schweizerischen Wertschöpfungsanteil als Voraussetzung für die Gewährung einer Versicherung durch die SERV systematisiert werden. Ferner soll die Benachteiligung kleinerer Exportgeschäfte beseitigt werden, indem der maximale Deckungssatz für Delkredererisiken bei ungesicherten Lieferantenkrediten mit privaten Schuldnern dauerhaft von 85 auf 95 Prozent erhöht wird.

Die SERV misst der Nachhaltigkeit inkl. Menschenrechte grosse Bedeutung zu, was in einem separaten Kapitel zur Nachhaltigkeit in der Botschaft im Detail erläutert wird. Im Rahmen der Änderung der SERV-V ist vorgesehen, die Menschenrechte explizit zu erwähnen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind Teil der Standortförderungspolitik des Bundes. Diesbezüglich wird dem Bundesrat im Frühjahr 2015 eine neue Botschaft 2016-19 vorgelegt. Die mit dem vorliegenden Antrag unterbreiteten Massnahmen werden vorgezogen, um den wirtschaftlichen Akteuren Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Die SERV verfügt über das erforderliche Kapital, um das Versicherungs- und Garantiegeschäft selbständig und auf eigene Rechnung zu führen. Aufgrund der vorgeschlagenen Neuregelungen wird mit keiner nennenswerten Ausweitung des SERV-Geschäftsvolumens gerechnet. Somit bleiben die finanziellen Auswirkungen auf die SERV gering und gefährden ihr finanzielles Gleichgewicht nicht. Für den Bund entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.


Adresse für Rückfragen

Martin Gisiger,
SECO,
stv. Ressortleiter Ressort Exportförderung / Standortpromotion
Tel. 058 462 24 10



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Der Bundesrat
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Letzte Änderung 12.02.2020

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