Die Schweiz an der 106. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf

Bern, 26.04.2017 - Die Schweiz wird an der 106. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) teilnehmen, die vom 5. bis 16. Juni 2017 in Genf stattfindet. Der Bundesrat hat am 26. April 2017 die Mitglieder der tripartiten Delegation (Arbeitgeber, Arbeitnehmende, Regierung) ernannt, welche die Schweiz bei der IAK vertreten werden.

Die Schweiz wird das Budget der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bewilligen, das die verstärkten Bestrebungen der Organisation widerspiegelt, den Folgen der Krise in den Bereichen Beschäftigungspolitik und soziale Sicherheit zu begegnen. Dank des Budgets kann die IAO ihre lokalen Massnahmen im Bereich Arbeits- und Beschäftigungsnormen ausbauen und weiter verbessern. Das Budget der IAO beläuft sich für den Zeitraum 2018‒2019 auf 797 390 000 US-Dollar.

Die Schweiz hofft, für den Zeitraum 2017–2020 in den Verwaltungsrat der IAO gewählt zu werden. So könnte sie sich noch aktiver an den Verwaltungsaufgaben der Organisation und den Vorbereitungen zu dem für 2019 bevorstehenden 100-jährigen Jubiläum der IAO beteiligen.

Ein Hauptthema der IAK wird die Arbeitsmigration sein. Die Schweiz hat die 2016 verabschiedete UNO-Deklaration zu Flucht und Migration unterstützt, die unter anderem die Ausarbeitung eines globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration bis 2018 vorsieht. Es ist wichtig, dass sich die IAO bei der Ausarbeitung dieses globalen Pakts für eine sichere Migration umfassend einbringen kann, denn dieser betrifft unter anderem Fragen der Beschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit für Arbeitsmigrantinnen und -migranten.

Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die IAO besser auf die neuen Krisenformen infolge bewaffneter Konflikte und Katastrophen reagieren sowie die Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit weltweit fördern kann. Gleichzeitig sollen die Arbeitsmarktinstitutionen und die soziale Sicherheit sowie der Dialog unter Sozialpartnern und die Einhaltung der grundlegenden Rechte bei der Arbeit gestärkt werden. Zur Förderung dieser grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit müssen die IAO und ihre Mitglieder die Umsetzung der Erklärung von 2008 zur Stärkung der sozialen Gerechtigkeit weiter vorantreiben. Damit kann die IAO ihrer Rolle im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vollumfänglich nachkommen, denn eines der Ziele dieser UN-Agenda lautet Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit.

Die Regierungsdelegation wird von Boris Zürcher, dem Leiter der Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), angeführt. Für die Dauer der Konferenz wird ihm der Titel des Staatssekretärs verliehen. Die Delegation der Arbeitgeber wird von Blaise Matthey, Generaldirektor der Fédération des Entreprises Romandes, Genf, geleitet und jene der Arbeitnehmenden von Luca Cirigliano, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Bern.


Adresse für Rückfragen

Jean-Jacques Elmiger, SECO, Direktion für Arbeit,
Leiter Internationale Arbeitsfragen, Tel. 058 462 28 87

Valérie Berset Bircher, SECO, Direktion für Arbeit,
Stellvertretende Leiterin Internationale Arbeitsfragen,
Tel. 058 462 29 54


Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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Letzte Änderung 12.02.2020

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