24-Stunden-Betreuungsarbeit: Neue Regelung bis Mitte 2018

Bern, 22.06.2017 - Bis Mitte 2018 soll zusammen mit den Kantonen eine Regelung der 24-Stunden-Betreuungsarbeit in Privathaushalten erarbeitet werden. Darin sollen minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes der Klientinnen und Klienten gemacht werden. Dies hat der Bundesrat am 21. Juni 2017 beschlossen.

Gemäss dem am 21.6.2017 vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen Bericht zur Abschätzung der Regulierungsfolgekosten gibt es in der Schweiz rund 10‘000 Pendelmigrantinnen. Diese reisen in den meisten Fällen für zwei bis vier Wochen in die Schweiz, um eine betagte Person in deren Zuhause zu betreuen. Danach gehen sie für die gleiche Dauer nach Hause, um dann wieder an den gleichen Arbeitsplatz in der Schweiz zurückzukehren. Es wird geschätzt, dass rund 5‘000 Betagte nach diesem Modell betreut werden. Diese speziellen Arbeitsverhältnisse wurden verschiedentlich kritisiert und die Einhaltung der üblichen Arbeitsbedingungen in Frage gestellt.

Der Bundesrat beauftragte deshalb am 21.06.2017 das WBF, bis Mitte 2018 die Kantone beim Erarbeiten eines Modells für die kantonalen Normalarbeitsverträge für die Betagtenbetreuung  im privaten Haushalt zu unterstützen. Diese Vorlage macht minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes der Klientinnen und Klienten. Das Modell soll unter Einbezug der betroffenen Kreise erarbeitet werden.

Zudem sollen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und betroffenen Kreisen Informationen zuhanden der Pendelmigrantinnen über ihre geltenden Rechte, für die Anbieter hinsichtlich Ihrer Pflichten sowie für Klientinnen und Klienten und ihre Angehörigen betreffend der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine 24-Stunden-Betreuung bereit gestellt und in geeigneter Weise verbreitet werden.

Im April 2015 hatte das WBF dem Bundesrat einen Bericht mit fünf möglichen Wegen vorgelegt, um diese Arbeitsverhältnisse zu regeln: Unterstellung unter das Arbeitsgesetz, Schaffung einer Verordnung zum Arbeitsgesetz, Verstärkung der kantonalen NAV bzw. Schaffung eines nationalen NAV mit zwingenden Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen, Schaffung eines Gesamtarbeitsvertrags oder Einführung einer Aufklärungspflicht der Arbeitgeber.

Der Bundesrat beauftragte das WBF daraufhin, eine Abschätzung der Regulierungsfolgekosten zu erstellen und eine Diskussion mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Organisationen der Betroffenen zu führen. Darüber sei Bericht zu erstatten.

Massive Mehrkosten

Diesen Bericht hat der Bundesrat nun zur Kenntnis genommen. Er kommt zum Schluss, dass je nach Regelung jährliche Mehrkosten zwischen 70 Millionen und einer halben Milliarde Franken entstehen. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung würden sich diese Kosten bis 2030 um 50 Prozent erhöhen. Bei der Minimalvariante ist mit einem Kostenanstieg von ca. 1‘200 Franken pro Betreuungsverhältnis zu rechnen.

Alle für den Bericht befragten Anbieter gaben an, allfällige Mehrkosten auf die Klienten zu überwälzen. Dies würde auch zu höheren Spitex-Leistungen führen, welche über die Krankenkasse abgerechnet werden. Es ist damit zu rechnen, dass Klientinnen und Klienten ins Pflegeheim wechseln müssten, welche den finanziellen Aufwand zur individuellen Betreuung nicht mehr tragen könnten.

Mindestlöhne bereits heute in der Regel eingehalten

Der Bericht zeigt zudem auf, dass in der Regel bereits heute der Mindestlohn pro Stunde gemäss dem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih oder gemäss dem nationalen Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft eingehalten wird.

Eine weitergehende Regelung der Arbeitsbedingungen wurde mit den betroffenen Kreisen geprüft. Dabei zeigte sich, dass zwar eine Regelung gewünscht wird. Über einen Lösungsweg gingen die Meinungen aber auseinander.  

Verschiedene offene Fragen bei Langzeitpflege

Was das Thema Langzeitpflege generell betrifft, ist das EDI zusammen mit den Kantonen daran, ein Massnahmenpaket umzusetzen. Die Arbeitsbedingungen sind lediglich ein Teilaspekt einer viel umfassenderen gesellschafts-, sozial- und gesundheitspolitischen Thematik, die es zu berücksichtigen gilt. Es ist beispielsweise nicht geklärt, welche Modelle die Schweiz für die Betreuung von Betagten in Zukunft vorsieht, die einen wachsenden Teil der Gesamtbevölkerung ausmachen. Auch die Frage, wie die Qualität der Betreuung garantiert werden kann, bleibt ungeklärt. Und schliesslich ist offen, wie diese Betreuungsarbeit finanziert werden soll.    


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Letzte Änderung 12.02.2020

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