Brexit: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Handelsabkommen Schweiz-UK

Bern, 15.05.2019 - Der Bundesrat hat am 15. Mai 2019 die Vernehmlassung zum Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich sowie zum Zusatzabkommen über die Ausweitung der Bestimmungen auf das Fürstentum Liechtenstein eröffnet. Die Abkommen sollen die weitgehende Weiterführung der bestehenden Handelsbeziehungen über den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs hinaus sicherstellen.

Das Vereinigte Königreich ist ein bedeutender Handelspartner der Schweiz. So war es 2018 der sechstwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Warenexporte im Umfang von 8.8 Milliarden Franken. Die engen Handelsbeziehungen basieren heute massgeblich auf den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Diese Abkommen werden allerdings nicht mehr auf das Vereinigte Königreich anwendbar sein, sobald das Vereinigte Königreich aus der EU austritt.

Das am 11. Februar 2019 von Bundesrat Guy Parmelin und dem britischen Aussenhandelsminister Liam Fox unterzeichnete Handelsabkommen stellt eine weitgehende Kopie der handelsbezogenen Rechte und Pflichten dar, wie sie derzeit gemäss den bilateralen Abkommen Schweiz–EU gelten. Darüber hinaus sieht das Handelsabkommen exploratorische Gespräche zur künftigen Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen vor.

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs auf spätestens den 31. Oktober 2019 verschoben. Ein Austritt ohne Austrittsabkommen kann dennoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Das neue Handelsabkommen verhindert, dass in den bilateralen Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich ein rechtliches Vakuum entsteht, und berücksichtigt – angesichts der anhaltenden Unsicherheit – die verschiedenen Szenarien für das zukünftige Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Wegen der weiterhin herrschenden Unklarheit über das tatsächliche Austrittsdatum und der fortbestehenden Möglichkeit eines ungeordneten Austritts sieht der Bundesrat die vorläufige Anwendung der Abkommen vor, falls dies notwendig sein sollte. Die zuständigen Parlamentskommissionen wurden Anfang 2019 dazu konsultiert. Sie stimmten diesem Vorgehen zu.

Die Vernehmlassung dauert bis am 5. September 2019. Der Bundesrat wird dem Parlament die Botschaft zu den Abkommen im Herbst 2019 unterbreiten.

Der heutige Entscheid ist Teil der «Mind the Gap»-Strategie, mit welcher der Bundesrat beabsichtigt, die bestehenden Rechte und Pflichten über den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs hinaus soweit als möglich zu sichern.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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