Revidiertes Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

Bern, 22.05.2019 - Der Bundesrat hat am 22. Mai 2019 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und die dazugehörige Verordnung per 1. Juli 2019 in Kraft zu setzen. Die eidgenössischen Räte hatten die Gesetzesrevision im Dezember 2018 angenommen. Dank dieser Änderung ist es neu möglich, KMU Bürgschaften in einer Höhe von bis zu 1 Million Franken zu gewähren.

Mit dieser Revision wird die vom Parlament geforderte Erhöhung der Bürgschaftslimite umgesetzt. Die gesetzlichen Grundlagen und damit auch die Bürgschaftsbedingungen wurden präzisiert und modernisiert. Die Revision betrifft hauptsächlich folgende drei Punkte:

  • Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 auf 1 Million Franken
  • Ausrichtung des Subsidiaritätsprinzips auf den Kreditmarkt
  • Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes im Falle einer Verteilung des Reinertrages unter den Eigentümerinnen und Eigentümern der Bürgschaftsorganisationen

Das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens dient als Ergänzung zum Kreditmarkt. Gemäss dem revidierten Gesetz gilt das Subsidiaritätsprinzip neu in Bezug auf den Kreditmarkt und nicht mehr wie bisher in Bezug auf die kantonalen Anstrengungen im Bürgschaftswesen. Das Bürgschaftswesen unterstützt die KMU erfolgreich, indem es ihnen ermöglicht, Darlehen zu erhalten, die die Banken ihnen ohne Bürgschaft nicht gewähren würden. Der Bund trägt 65 Prozent des Verlustrisikos und übernimmt einen Teil der Verwaltungskosten. Dadurch können die Bürgschaftsgenossenschaften die Kosten für die Prüfung der Gesuche und für die Überwachung tief halten und den KMU somit vorteilhafte Bedingungen anbieten.

Der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes wird neu gekürzt, falls es zu einer Verteilung des Reinertrags der Bürgschaftsorganisationen kommt. Diese Änderung stellt sicher, dass die Finanzhilfe des Bundes ausschliesslich dazu eingesetzt wird, vorteilhafte Konditionen für die KMU zu schaffen. Die Änderungen betreffen nur die Bürgschaftsorganisationen. Die Erhöhung der Limite hat Auswirkungen auf die Bundesfinanzen. Das SECO schätzt die zusätzlichen Aufwendungen für Bürgschaftsverluste mittelfristig auf 2 bis 3 Millionen Franken pro Jahr.

Die revidierten Fassungen von Gesetz und Verordnung treten am 1. Juli 2019 in Kraft.

Weitere Informationen zu den Bürgschaften für KMU finden Sie auf der folgenden SECO-Webseite: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Standortfoerderung/KMU-Politik/Buergschaften_fuer_KMU.html


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Letzte Änderung 04.04.2023

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