Besserer Zugang zu ausländischen Infrastrukturgrossprojekten

Bern, 13.11.2019 - Der Bundesrat will den Zugang der Schweizer Wirtschaft zu ausländischen Infrastrukturgrossprojekten verbessern. Im Fokus steht eine enge Koordination zwischen der Industrie und den relevanten Stellen der Bundesverwaltung. Ab dem 13. November 2019 steht beim Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) eine zentrale Stelle zur Verfügung, um die optimisierten bestehenden Instrumente besser zu koordinieren . Bis Ende 2020 wird der Bundesrat entscheiden, ob weitergehende Massnahmen notwendig sind.

Der weltweite Bedarf an Infrastrukturinvestitionen wird bis ins Jahr 2040 auf bis zu 90 Billionen US-Dollar geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung versprechen ausländische Infrastrukturgrossprojekte auch Chancen für Schweizer Firmen in Bereichen wie Schienenfahrzeuge, Energie, Umwelttechnik oder Infrastrukturbetrieb sowie für Finanzdienstleister. Dabei positionieren sich die meisten Schweizer Firmen in der Regel als Zulieferer von international tätigen Generalunternehmen.

In der Schweiz sind die Kompetenzen und das Wissen hinsichtlich ausländischer Infrastrukturgrossprojekte über diverse staatliche und private Akteure verteilt. Die Koordination zwischen den relevanten Bundestellen und der Privatwirtschaft ist besonders wichtig, um Schweizer Firmen den Zugang zu solchen Projekten zu erleichtern. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, beim SECO eine zentrale Koordinationsstelle zu schaffen sowie eine Arbeitsgruppe mit Einbezug der Wirtschaft, der Bundesverwaltung, der Exportrisikoversicherung (SERV), dem Exportförderer Switzerland Global Enterprise (S-GE) und weiteren Stellen einzusetzen.

Neben einer besseren Vernetzung der Akteure sind in Ergänzung zu den Anstrengungen der Privatwirtschaft zielgerichtete Unterstützungsmassnahmen in Bereichen wie der Wirtschaftsdiplomatie, der Exportversicherung und -finanzierung oder der Exportförderung vorgesehen. Diese werden vorerst im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Mandate und Budgets umgesetzt. Die Resultate aus der Analyse über die Umsetzung der Massnahmen werden bis Ende 2020 vorgelegt. Danach soll über deren Weiterführung bzw. Verstärkung und Ausweitung entschieden werden.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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