Zahlungsmechanismus für humanitäre Lieferungen in den Iran ist in Kraft getreten
Bern, 27.02.2020 - Der Zahlungsmechanismus zur Lieferung von humanitären Gütern in den Iran, das «Swiss Humanitarian Trade Arrangement» (SHTA), ist am 27. Februar 2020 in Kraft getreten. Das SHTA wurde von der Schweiz in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in den USA und im Iran sowie ausgewählten Schweizer Banken und Unternehmen erarbeitet. Das SHTA steht Schweizer Firmen im Nahrungsmittel-, Pharma- und Medizinalbereich offen.
Ziel des «Swiss Humanitarian Trade Arrangement» (SHTA) ist, dass in der Schweiz ansässige Exporteure und Handelsfirmen im Nahrungsmittel-, Pharma- und Medizinalbereich über einen zuverlässigen Zahlungskanal bei einer Schweizer Bank verfügen, über welchen die Bezahlung ihrer Exporte in den Iran sichergestellt ist. Damit leistet die Schweiz einen Beitrag zur Versorgung der iranischen Bevölkerung mit Agrarrohstoffen, Nahrungsmitteln, Medikamenten und medizinischen Geräten. Dies entspricht der schweizerischen humanitären Tradition.
Das SHTA wurde von der Schweiz in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in den USA und im Iran sowie ausgewählten Schweizer Banken und Unternehmen erarbeitet. Unter dem SHTA wird das US Treasury Department den beteiligten Banken die notwendigen Zusicherungen geben, dass die Finanztransaktionen im Einklang mit der US-Gesetzgebung abgewickelt werden können.
Im Gegenzug verpflichten sich die am SHTA teilnehmenden Exporteure und Banken, dem SECO detaillierte Informationen über ihre Geschäftstätigkeit und Geschäftspartner im Iran und die durchgeführten Transaktionen zu liefern. Das SECO überprüft diese Informationen und stellt in Zusammenarbeit mit dem US Treasury sicher, dass zu den abgewickelten Geschäften eine erhöhte Sorgfaltspflicht wahrgenommen wurde. Dazu stellt das SECO die von den Banken und Exporteuren erhaltenen Informationen auch dem Treasury zur Verfügung.
Das SECO hat sich, zusammen mit dem EDA sowie dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, seit Ende 2018 intensiv für die Realisierung eines solchen humanitären Zahlungsmechanismus eingesetzt. Der Bundesrat hat die Implementierung des SHTA am 20. Januar 2020 im Grundsatz genehmigt.
Im Sinne eines Testlaufs wurde bereits am 27. Januar 2020 eine erste Zahlung für die Lieferung von Medikamenten eines Schweizer Pharmaunternehmens in den Iran ermöglicht. Es handelt sich dabei um Krebsmedikamente sowie Medikamente, die bei Organtransplantationen benötigt werden.
Seit dem Ausstieg der USA aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran im Mai 2018 und der Wiedereinführung der unilateralen US-Sanktionen ist es für Schweizer Exporteure immer schwieriger geworden, humanitäre Güter in den Iran zu liefern, obschon solche Lieferungen prinzipiell nicht unter die US-Sanktionen fallen. Aufgrund von Rechtsrisiken im Zusammenhang mit den US-Sanktionen waren kaum mehr Finanzinstitute bereit, Zahlungen im Zusammenhang mit dem Iran durchzuführen. Die wenigen noch bestehenden Zahlungskanäle waren teuer, aufwändig und wenig zuverlässig.
Adresse für Rückfragen
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch
Herausgeber
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
http://www.sif.admin.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch
Letzte Änderung 04.04.2023
Kontakt
Medienanfragen
Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch
Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin
Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail
Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher
Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail
Mediensprecherin
Tschanz Françoise
Tel. +41 58 463 05 70
E-Mail