Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA- Ecuador tritt am 1. November 2020 in Kraft

Bern, 30.10.2020 - Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Ecuador wird am 1. November 2020 in Kraft treten. Im Hinblick darauf hat der Bundesrat am 18. September 2020 über die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen entschieden. Das moderne Abkommen soll zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador beitragen.

Das umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) zwischen den EFTA-Mitgliedsstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Ecuador ermöglicht der Schweiz, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit diesem Partner zu verstärken. Es verbessert auf breiter Basis den Marktzugang bzw. die Rechtssicherheit für die Schweizer Exportindustrie, und entspricht weitgehend den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen Abkommen der EFTA-Staaten. Das Abkommen wirkt auch Diskriminierungen zu Ungunsten der Schweiz auf dem ecuadorianischen Markt entgegen, die sich insbesondere aus dem Handelsabkommen zwischen der EU und Ecuador ergeben könnten.

Weitreichende Bedeutung des Abkommens
Das CEPA zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador deckt einen umfassenden Geltungsbereich ab. Es umfasst den Handel mit Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten und Basisagrarprodukten, die technischen Handelshemmnisse, einschliesslich der sanitären und phytosanitären Massnahmen, die Ursprungsregeln, die Handelserleichterungen, den Handel mit Dienstleistungen, die Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, den Wettbewerb, das öffentliche Beschaffungswesen, die Streitbeilegung sowie den Handel und die nachhaltige Entwicklung.

Zollabbau im bilateralen Handel
Mit dem CEPA werden die Zölle auf dem grössten Teil des bilateralen Handels mit Ecuador vollständig oder teilweise abgebaut, und der Handel wird gefördert. Ab Inkrafttreten des Abkommens erfolgt für Industrieprodukte eine unmittelbare Beseitigung aller Zölle für 60 Prozent der heutigen Schweizer Exportprodukte nach Ecuador. Für die restlichen dieser Produkte sind Übergangsfristen vorgesehen und die Zölle werden für mehr als 99% der nach Ecuador ausgeführten Schweizer Industrieprodukte spätestens nach zehn Jahren abgeschafft. Die Schweiz wird auch in den Genuss von Zollkonzessionen auf verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukte kommen, die für sie von Interesse sind. Die Schweiz kommt insbesondere in den Genuss eines jährlichen zollfreien Käsekontingents ab Inkrafttreten des Abkommens.

Das Abkommen wurde am 25. Juni 2018 von den Partnerstaaten unterschrieben und von den eidgenössischen Räten im Juni 2019 abgesegnet.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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